Was droht mir bei vernachlässigter Meldungspflicht bei der Rentenversicherung?
Ich beziehe seit Anfang meiner Ausbildung Waisenrente, die ich immer bislang zum Ende des Monats erhalten habe. Leider gab es mit meinem Ausbildner große Probleme (Mobbing) und deswegen bekam ich während einer Krankschreibung meinerseits, eine fristgerechte Kündigung von meinem Chef innerhalb der Probezeit zu Ende Oktober. Durch private Probleme und durch die Suche nach einem neuen Betrieb, habe ich total vergessen, der Rentenversicherung, von der ich meine Waisenrente beziehe, über die Kündigung zu benachrichtigen. Nun habe ich einen Brief bekommen, über eine Anhörung zur beabsichtigten Aufhebung des Bescheides über den Anspruch meiner Waisenrente sowie zur Erstattungspflicht. Da ich leider keinen neuen Betrieb gefunden habe und damit die Ausbildung nicht wieder aufnehmen kann, ist es ja soweit richtig, dass ich keine Rente mehr beziehe. Das Geld wurde auch demnach schon eingestellt und ich habe für November KEIN Geld erhalten. Nun steht in diesem Brief, dass ich aber das Geld für den Monat November zurückzahlen soll, obwohl ich keins mehr bezogen habe.
In dem Schreiben steht außerdem dass ich zunächst zur Sache angehört werde und gegen dieses Schreiben kein Rechtsbefehl (Widerspruch Klage) zulässig ist. Ich verstehe jedoch diese ganzen Formulierungen nicht und weiß nicht wie ich weiter vorgehen soll. Drohen mir irgendwelche Strafen, da ich meiner Meldungspflicht nicht nachgekommen bin, auch wenn ich dies nicht wissentlich getan habe? :(
Bräuchte dringend Hilfe, der sich mit sowas etwas auskennt.
9 Antworten
Wenn Deine Ausbildungsstelle zum Ende des Monats Oktober gekündigt wurde - wodurch wusste denn der Rentenversicherungsträger, dass Dir ab November kein KG mehr zustand?
Außerdem - wenn Du es richtig zitiert hast geht es um eine Anhörung zur beabsichtigten Aufhebung des Bescheides über den Anspruch meiner Waisenrente sowie zur Erstattungspflicht.
Heißt es passiert gar nichts Dramatisches. Ich gehe davon aus, dass Du ausbildungsplatzsuchend gemeldet bist und Dich aktiv um einen Ausbildungsplatz bemühst.
Also warte es einfach ab.
AUsbildungsuchend begründet aber keinen Anspruch auf Waisenrente. Die Ende mit dem Monat in dem die Ausbildung beendet wurde.
Es handelt sich hier um eine Anhörung, die einem Bescheid vorausgeht.
Mache einfach einen Termin in einer Beratungsstelle und schildere dein Problem oder mache es schriftlich.
Strafe droht in so einem Fall nicht, weil man keine Böswilligkeit unterstellen kann. Nur die evtl. Überzahlung musst du zurückzahlen.
Hinter Gitter kommst du deshalb ganz bestimmt nicht und ein Bußgeld wird dir auch nicht auferlegt.
Also Du sagst, dass die Rente Ende des Monats gezahlt wurde un der November ist noch gar nicht rum. Wenn also die Rente noch kommen sollte, mußt Du die Zurückschicken. Von irgendwelchen Strafe ist mir nichts bekannt, die RV bekommt ja ihr Geld zurück. Eine Frage habe ich noch, wie alt Bist Du?
Und genau der letzte zitierte Absatz irritiert ich deshalb so, weil vorher gesagt wird, dass ich für diesen Monat keine Leistungen mehr erhalte und auch bisher keine erhalten habe, aber den Betrag nun zurück zahlen soll. Vielen Dank erstmal für die Antwort :) Ich bin 20
chau am 1.12. auf Dein Konto, könnte ja sein, das die Zahltelle bei der RV nicht so schnell reagiert.
Nach den vorliegenden Unterlagen endete ihre Berufsausbildung am 31.10.. Dadurch entfällt der Anspruch auf Waisenrente....... Um eine höhere Überzahlung zu vermeiden, haben wir daher vorsorglich die Zahlung der Rente ab dem 1.11.17 eingestellt.
so hieß es in dem Brief und im darauffolgenden heißt es aber
Daraus folgt dass die Rente vom 1.11 - 30.11. in Höhe von 240 Euro zu Unrecht gezahlt worden ist.
Ende deiner Ausbildung war im Monat 10/2017 somit steht dir die Waisenrente auch nur bis 10/2017 zu.
Wenn du seit Anfang deiner Ausbildung Waisenrente bekommst, dann wird diese nachschüssig, also am letzten Tag des Monats gezahlt.
Vermutlich wirst du am 30.11. die Rente für 11/2017 noch bekommen, da diese Zahlung nicht mehr gestoppt werden konnte. Die RV hat nun vor die Zahlung für 11/2017 zurückzufpordern, da du nicht mehr Ausbildung bist.
Du kannst also entweder der RV auf die Anhörung antworten und schreiben das du mit der Rückforderung einverstanden bist oder das du es nicht bist.
Wenn nicht, solltest du das begründen, z.B. mit der Aufnahme einer neuen Ausbildung.
Hallo.
Die ersten Renten für Nov sind ausgezahlt, und bei dir wird das wohl erst Ende Nov. erfolgen. Dann kannst du es ja dann sofort Zurücküberweisen.
Altrentner bekommen ihre Rente am letzten Tag des nächsten Monats.
Mit Gruß
Ja genau soweit alles richtig. Vielen Dank für die Antwort. :) Also soll ich mich ganz normal erstmal zu dem Schreiben äußern ggf. Kontoauszüge beifügen?