Mauerabriss auf der Grundstückgrenze vom Nachbar
Hi,
ich hab da ein Problem, der nachbar meiner Großeltern nimmt sich für mich immer mehr heraus. Das Grundstück meiner Großeltern und ihrem nachbarn ist durch eine Mauer getrennt, diese Mauer ist das Problem. Die Mauer steht auf der Grundstücksgrenze von beiden! Der Nachbar ist so circa 1995 eingezogen danach hat er zwei drittel der Mauer zur hälfte runtergerissen. In dieser Woche hat er noch einen teil runtergerissen, naja meine =ma war damals beim Bauamt, die sagten der darf das. Das verstehe ich nicht, sonst muss ich doch auch wegen jeden scheiß fragen alles was 3 Metter von seinem Grundstück weg ist? Achso bei meiner Oma sind es drei Parteien die das Grundstück besitzen aber dadurch müssen doch alle drei zu Stimmen.
Was kann man gegen ihn unternehmen?
(das soll jetzt so Aussen das ich wenn anscheissen will aber irgendwas muss man mal gegen diesen Menschen tun der denkt der kann sich alles erlauben, das Problem ist wenn bei dem was ist wegen kleinigkeiten, zeigt der Gleich alle an.
4 Antworten
Öffentlich-rechtlich ist das ohne Genehmigung zulässig; das Bauordnungsamt hat damit nichts zu tun. Erst wenn wieder neu gebaut wird.
Privatrechtlich darf der Nachbar nur dann die Mauer abreißen, wenn sie ihm gehört. Es kommt also darauf an, ob sie auf seinem Grundstück, auf Eurem Grundstück oder genau auf der Grenze steht. Danach richten sich dann die Eigentumsverhältnisse und folglich auch die Zustimmungspflichten. Hilfreich kann es auch sein, wenn Ihr nachweisen könnt, dass Ihr die Mauer früher errichtet oder unterhalten habt.
wie bereits @holgerholger hier dir mitteilte, kläre wem die Mauer denn gehört.
Schaue auch einmal im Nachbarschaftsrecht deines Bundeslandes, dort ist geregelt - wer für die Grundstückseinfriedigung verantwortlich ist.
Was deinen Umgang mit Behörden, hier Bauamt angeht - lasse es dir immer schriftlich geben.
Wem gehört denn die MAuer? Wenn es seine ist, kann er sie abreissen.
- Gretchenfrage: wem gehört die Mauer, wer hat sie mal gebaut, wer hat dafür (früher) mal die Kosten getragen. Wie schon in der vorigen Antwort, Nachbarschaftsrecht nachlesen. Im Allgmeinen ist es landläufig, und das nicht nur in Deutschland, dass der Grundstücks-/hauseigentümer die vom Haus (von der Strassenseite aus gesehen) für die Einfriedung an der rechten Seite zuständig ist. Wie ist das bei Euch? Frage aber beim Bauamt Deiner Gemeinde nach, "da werden Sie geholfen"