Mauerabriss auf der Grundstückgrenze vom Nachbar

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Öffentlich-rechtlich ist das ohne Genehmigung zulässig; das Bauordnungsamt hat damit nichts zu tun. Erst wenn wieder neu gebaut wird.

Privatrechtlich darf der Nachbar nur dann die Mauer abreißen, wenn sie ihm gehört. Es kommt also darauf an, ob sie auf seinem Grundstück, auf Eurem Grundstück oder genau auf der Grenze steht. Danach richten sich dann die Eigentumsverhältnisse und folglich auch die Zustimmungspflichten. Hilfreich kann es auch sein, wenn Ihr nachweisen könnt, dass Ihr die Mauer früher errichtet oder unterhalten habt.

wie bereits @holgerholger hier dir mitteilte, kläre wem die Mauer denn gehört.

Schaue auch einmal im Nachbarschaftsrecht deines Bundeslandes, dort ist geregelt - wer für die Grundstückseinfriedigung verantwortlich ist.

Was deinen Umgang mit Behörden, hier Bauamt angeht - lasse es dir immer schriftlich geben.

Wem gehört denn die MAuer? Wenn es seine ist, kann er sie abreissen.

  • Gretchenfrage: wem gehört die Mauer, wer hat sie mal gebaut, wer hat dafür (früher) mal die Kosten getragen. Wie schon in der vorigen Antwort, Nachbarschaftsrecht nachlesen. Im Allgmeinen ist es landläufig, und das nicht nur in Deutschland, dass der Grundstücks-/hauseigentümer die vom Haus (von der Strassenseite aus gesehen) für die Einfriedung an der rechten Seite zuständig ist. Wie ist das bei Euch? Frage aber beim Bauamt Deiner Gemeinde nach, "da werden Sie geholfen"