Zirkuswagen / Grundstück / Bebauungsvorschriften / Bauamt / bewegt leben

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Wohnwagen, egal ob als selbstfahrer oder Anhänger, unterliegen dem Baurecht, wenn sie dauerhaft bewohnt werden.

Sind sie zum Straßenverkehr zugelassen, darf man sie auf öffentlichen Verkehrsflächen abstellen, wenn die Strassenverkehrsordnung dies zulässt; wohnen darf man dann aber darin nicht.

Campingplätze und sonstige Plätze zum Wochenendwohnen in Zelten, Wohnwagen o.ä. müssen planungs- und bauordnungsrechtlich als "Plätze" genehmigt sein; die Baugenehmigung dazu gibt es nur, wenn ein entsprechender Bebauungsplan besteht.

Das Abstellen von PKW, Wohnwagen oder LKW auf Privatgrundstücken ist ohne Wohnnutzung nur auf baurechtlich genehmigten Stellplätzen zulässig.

Merke:

In diesem unseren Lande ist alles geregelt!

Auf öffentlichem Grund (Gemeinde- oder Stadtgebiet ) ist es nicht gestattet

was meinst du mit eigenem Grundstück? in deinem Garten?

koriander67 
Beitragsersteller
 15.04.2012, 14:48

Wir möchten ein Grundstück kaufen und dort KEIN Haus bauen, sondern stattdessen Wagen aufstellen.

koriander67 
Beitragsersteller
 09.03.2012, 14:36

Hallo,

ich will kein öffentliches Gelände besetzen. Ich möchte ein Grundstück erwerben und dort statt eines Hauses 3 Wagen aufstellen.

Carmencita90  09.03.2012, 14:38
@koriander67

das wird sehr schwierig, ich arbeite auf der Gemeinde in der Schweiz, in unserem Dorf wäre das nicht gestattet

Freiheimer  10.03.2012, 13:49
@Carmencita90

Hallo Koriander67.Ich plane dasselbe im Umland von Hamburg.Vielleicht können wir uns ja gegenseitig helfen.Ich habe die Überlegung wie es wohl sein würde wenn man das Teil einfach absenkt (also Räder ab ) und dann auf ein Fundament setzt.

JohannesJ54  06.05.2012, 00:05
@Freiheimer

Wenn man das Teil auf ein Fundament stellt, ist es wie ein Gartenhaus.

Man darf aber nicht Einfach 3 Gartenhäuser auf ein Grundstück stellen, das kann auch schon Probleme machen . Die Gebäude müssen eingemessen werden.

Abstände zum Nachbarn sind einzuhalten, ab 25 Kubikmeter benötigt man ( in NRW) eine Baugenehmigung usw.

Wenn das Teil mobil ist, ist das vermutlich einfacher.

Ob man es dauerhaft das abstellen Und ganzjährig bewohnen darf, weiß ich nicht.

Wenn kein richtiges Wohnhaus auf dem Grundstück ist, wird es noch schwieriger.

Auf einen großen Bauernhof wird sich niemand beschweren, in einer Reihenhaussiedlung ist das Ordnungsamt vermutlich schon da, bevor der 2. Bauwagen angeliefert wird.

Ich plane gerade an der Ostsee auf mehreren Grundstücken, mit historischen Zirkuswagen eine Urlaubsmöglichkeit zu schaffen. Es sollen zwischen 3 bis 5 alte restauriete historische Zirkuswagen aufgestellt werden. Eine Baugenehmigung ist dort erforderlich und beantragt, die Gemeinde würde das Vorhaben begrüßen (hat letztlich bei der Genehmigung starkes Mitspracherecht) die Wagen sind alle selbst mit snitären Anlagen ausgestattet und das Grundstück entsprechend der Versorger angeschlossen.

Wie es zur Zeit aussieht wird es genehmigt werden

Teile weiterhin mit was passiert etc.

Gruß an alle

Wieso gleich 3 Wägen einer reicht doch? Wir leben zu 4. in einem.

du darfs ihn überall hinstellen.

koriander67 
Beitragsersteller
 15.04.2012, 14:47

Weil jeder Mensch ein anderes Platzbedürfnis und Bedarf nach Rückzug hat. Mit der Aussage, man dürfe ihn "überall hinstellen" kann ich leider wenig anfangen- zumal das nicht richtig ist. Gerade deshalb frage ich ja hier nach und bitte freundlich um kompetente Antworten. Vielen Dank!