Wie viele Wohnwagen darf ich auf meinem eigenen Grunstück aufstellen?
Ich hab ein eigenes ländliches Grundstück im Aussenbereich eines kl. Dorfes mit altem Bauernhof und viel Platz und möchte mir gern 3 Wohnwagen (einen hab ich schon) im hinteren Teil aufstellen und immer mal Bekannte darin übernachten lassen, alle haben Hunde und oft finden sie schwer ein Hotel in der Nähe. Ist das erlaubt?
6 Antworten
Ob du jetzt Wohnwägen oder Blockhütten aufstellst die Bewohnt werden (könnten) brauchst du eine Baugenehmigung ! Das ist leider in Deutschland fakt ! Nur wenn du die Wohnwägen so stellst das ein Betreten nicht möglich ist könntest du von diesem anmeldezwang verschont bleiben. Das richtet sich im welchen Bundesland das ganze stattfindet ! andere Bundesländer sehen darüber hinweg, du müsstest dich bei deinem Ort beim Bürgermeister, dessen Stellvertreter, Ordnungsamt mal erkundigen.
Jedenfalls bei uns ist das sehr streng, ein bekannter der Oldtimer wieder instandsetzt, wurde zur Auflage gemacht das um die Fahrzeuge eine Mauer errichtet werden muss die keine Gefahrenstoffe auslaufen könnte … diese Fahrzeuge haben keine Motoren, Getriebe, Achsen oder gar Kraftstofftanks oder sonstige Ölige und Grundwasser schädliche Flüssigkeiten … selbst auf der Hebebühne musste er eine 40 cm Mauer errichten … sein Wohnwagen der er für Urlaubsfahrten nutzt brauchte er eine Baugenehmigung !
Erkundige besser vorher ! im nachhinein könnte es passieren das die illegalen Behausungen (Amtsdeutsch) auf deine Kosten entfernt werden … (es kommt ein Bagger und Reist die Behausungen einfach ab und entsorgt den Müll für teures Geld.
Wie wäre das denn, wenn sie Tüv haben?
Offiziell darfst Du da gar keinen Wohnwagen zum übernachten hinstellen. Denn im Wohnwagen wohnen darf man (zumindest aufgrund der in den meisten Ländern geltenden Gesetze und Verordnungen) nur auf ausgewiesenen Campingplätzen.
Wenn Du die Wohnwagen dort dauerhaft abstellst, dann müsstest Du dafür ggf. sogar eine Baugenehmigung haben.
Beliebig viele Wohnwagen darfst Du rein rechtlich auch nicht bei Dir abstellen, weil Du im Außenbereich liegst und das nichts mit Landwirtschaft zu tun hat. Auch innerhalb der Bebauungsgrenzen müssten solche Wohnwagenabstellplätze baurechtlich entsprechend genehmigt sein.
Das ist mal eine hilfreiche Antwort. Ich bin im Aussenbereich, mein Grundstück ist allerdings geteilt in Bauland mit dem Haus drauf und ein Weiteres, welches nicht als Bauland deklariert ist.
Nur wenn du das als Gewerbe oder Mietverhältnis offiziell anmeldest.
Das ist auch etwas völlig anderes. Wenn du die Wohnwagen nur dafür aufstellst zählt das als gewerbliche Nutzung/Mietverhältnis. Anders gesagt hast du dir damit ein eigenes Hotel geschaffen und das mußt du als Gewerbe anmelden. Der Zweck ist dabei entscheidend.
Die Regelmäßigkeit ist dabei auch noch ein wesentlicher Faktor. Es besteht ein großer Unterschied zwischen z.B. einer einmaligen Übernachtung innerhalb eines Jahres und der andauernden Nutzung. Wenn du jemanden auf Dauer bei dir aufnimmst, ist das ebenso ein Mietverhältnis, in diesem Falle zählt das als Untermiete.
Was ist, wenn die Leute mit dem eigenen Wohnmobil aneisen und hier schlafen?
Da kommt es dann auch wieder auf die Dauer und das genaue Verhältnis der Umstände an. Wenn sie sich mit dem Wohnmobil für mehrere Monate bei dir "einnisten" wird das auch wieder fraglich.
An deiner Stelle würde ich mir da am ehesten mal Infos vom zuständigen Amt einholen, da kriegste alles ganz genau erklärt - denn das gesamte Mietrecht etc. hab' ich natrülich auch nicht im Kopf. ;-)
Aber abgemeldete eigene WW kann ich doch mehrere bei mir hin stellen?
Hinstellen ja, als andauernde Gastunterkunft benutzen nein. Wie gesagt, wende dich an das zuständige Amt und hör' BITTE auf damit hier als weiter Gesetzeslücken zu suchen um sie ausnutzen zu können!
Du laberst einen Müll!
*gäääääääähn* Gut, damit hat sich's erledigt, so ' Sch***e muß ich mir nicht antun.
I'm outta here.
Solange alles privat abläuft ist alles ok
Nein, im Außenbereich darfst Du das offiziell nicht, da das nichts mit Landwirtschaft zu tun hat.
Auch innerhalb der Bebauungsgtenzen müssten solche Abstellplätze eigentlich dementsprechend genehmigt sein.
Solange es alles Bekannte sind und diese ohne Bezahlung dort übernachten, dann geht das in ordnung. Sobald sie was bezahlen müssen, dann wäre es ja ein Hotel oder camping oder ähnliches und müsste angemeldet werden.
Nein, weil du dann ohne Genehmigung einen Beherberungsbetrieb unterhältst.
Was müßte ich denn anmelden?
Wenn Bekannte im Haus übernachten, meldet das doch auch keiner an.