Grundstück von Eltern teilen -> Anbau durchführen

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Durch die Bildung von Wohnungseigentum wird belastbares Einzeleigentum gemäß Grundbucheintrag gebildet, über welches der Eigentümer im Rahmen der Bestimmungen der Teilungserklärung frei verfügen, folglich dieses auch mit Grundpfandrechten beliebig belasten oder es veräußern kann.

Noxus01 
Beitragsersteller
 19.08.2014, 07:47

Das hört sich prima an - danke dafür.

Aber wie kann man vor der Teilungserklärung (welche glaube ich ja erst nach Abgeschlossenheitsbescheinigung gemacht werden kann) das Grundstück ohne Anbau überschreiben, so dass die Bank dies als Sicherheit akzeptiert und Gelder fließen können?

schelm1  19.08.2014, 13:37
@Noxus01

Zunächst muß nach Herbeiführung der Abgeschlossenheitsbescheinigung durch das Bauamt der Notar die 1000tel Miteigentumsanteile ermitteln und dann die Teilung und Übertragung beurkunden. Im Anschluß werden auf den Antrag des Notars hin dann die belastbaren Wohnnunsgrundbücher beim Grundbuchamt gebildet.

Noxus01 
Beitragsersteller
 20.08.2014, 20:20
@schelm1

Ok, vielen Dank für die Info ;-)

Das Grundstück muss nicht geteilt werden. Ihr bildet zwei Mal Wohneigentum und es wird dann für das Grundstück festgelegt, welche Fläche welche Familie. Dazu reicht aber die Anlage eines Lageplanes, in denen diese Sondernutzungsrechte eingetragen werden.

Eine katastermäßige Teilung wird geltendem Baurecht widersprechen. Es geht aber nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Die Durchführung wird dir der Notar erzählen.