Kontopfändung durch den Zoll- rechtswirksam? Schufa Eintrag?
Hallo und guten Tag,
ich habe heute gemerkt, dass ich von meinem Konto nichts mehr überweisen kann - ein Mitarbeiter meiner Bank sagte mir, es liegt eine Kontopfändung vor, durch den Zoll.
Damals habe ich der Forderung seitens des Jobcenters ein Wiederspruch eingelegt , da diese noch Geld von mir haben wollten - Ich habe diese Forderung damals nicht verstanden und bat um eine genaue Auffschlüsselung, wie der Betrag zustande kommt. Dieses habe ich nicht erhalten. -- und nun das??
Ich hatte auch kein Schreiben mehr vom Zoll bekommen ...und die Bank hat mich bis heute über eine Kontopfändung nicht unterrichtet.
Was kann ich machen??
Bekomme ich nun einen negativen Schufaeintrag obwohl ich gar nichts dafür kann?
Wie kann ich mich dagegen wehren??
danke
6 Antworten
Nimm dir einen Anwalt.
Damals habe ich der Forderung seitens des Jobcenters ein Wiederspruch eingelegt
Kannst du das auch nachweisen?
Was kann ich machen??
Das Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln und Rechtsmittel gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung einlegen.
Bekomme ich nun einen negativen Schufaeintrag obwohl ich gar nichts dafür kann?
In der Regel nicht. Das müsstest du aber deine Bank fragen. Die Umstellung in ein Pfändungsschutzkonto kann aber Auskunfteien gemeldet werden.
Informier dich hinsichtlich deines ursprünglichen Widerspruchs am besten hier:
http://www.elo-forum.org/alg-ii/
Da gibt es wirklich Leute, die Ahnung davon haben.
Eine Sendeprotokol ist nach BGH-Rechsprechung kein Beweis.
Ein Widerspruch per Fax ist sowieso nicht gültig.
Natürlich ist er das.
Offensichtlich war das Amt der Meinung, es hätte dir alles erklärt wozu es gesetzlich verpflichtet ist.
Es kann den Fortgang der Sache nicht davon abhängig machen, ob du den Sachverhalt verstanden hast, oder nicht.
Und daß du gar nichts dafür kannst, so ist es ja nun nicht.
Ein Widerspruch hat nicht unbedingt eine aufschiebende Wirkung. Wenn du tatsächlich Leistungen erhalten hast, die dir nicht zustanden, ist das der Weg, sie wieder beizutreiben.
Ob die Pfändung zu Recht besteht oder nicht, ist die Bank nicht verpflichtet zu prüfen. Als Mitglied der Schufa muss sie aber alle relevante Tatbestände an die Schufa weiter geben. Wenn sie zu Unrecht erhoben wurden, wird das ja auch wieder gelöscht.
Ein Widerspruch hat nicht unbedingt eine aufschiebende Wirkung
Im Fale der Rückforderung von Leistungen nach dem SGB 2 schon.
Deshalb habe ich die Aussage ja auch eingeschränkt. Wenn das Zollamt aber bereits beauftragt ist, sind wahrscheinlich die Widerspruchsfristen nicht beachtet worden.
Wenn das Zollamt aber bereits beauftragt ist, sind wahrscheinlich die Widerspruchsfristen nicht beachtet worden.
Ann hast du offensichtlich noch keine Erfahrungen mit Jobcentern machen müssen.
Zum einen würde ich mich an das Jobcenter wegen des Widerpsruchs wenden, zum anderen an das Hauptzollamt l wegen der Pfändung. Übrigens bekommt der Schuldner eigentlich eine Kopie der Pfändung.
Ja ich kann das beweisen - habe alles gefaxt und habe je einen Bericht dafür