Kontopfändung durch den Zoll- rechtswirksam? Schufa Eintrag?

6 Antworten

Nimm dir einen Anwalt.

Damals habe ich der Forderung seitens des Jobcenters ein Wiederspruch eingelegt

Kannst du das auch nachweisen?

Was kann ich machen??

Das Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln und Rechtsmittel gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung einlegen.

Bekomme ich nun einen negativen Schufaeintrag obwohl ich gar nichts dafür kann?

In der Regel nicht. Das müsstest du aber deine Bank fragen. Die Umstellung in ein Pfändungsschutzkonto kann aber Auskunfteien gemeldet werden.

wissenshunger 
Beitragsersteller
 16.09.2013, 12:23

Ja ich kann das beweisen - habe alles gefaxt und habe je einen Bericht dafür

  • danke für den Tipp mit den Rechtsmittel - das werde ich so machen!!
DerHans  16.09.2013, 18:27
@VirtualSelf

Ein Widerspruch per Fax ist sowieso nicht gültig.

jurafragen  16.09.2013, 21:20
@DerHans

Natürlich ist er das.

Offensichtlich war das Amt der Meinung, es hätte dir alles erklärt wozu es gesetzlich verpflichtet ist.

Es kann den Fortgang der Sache nicht davon abhängig machen, ob du den Sachverhalt verstanden hast, oder  nicht.

Und daß du gar nichts dafür kannst, so ist es ja nun nicht.


Ein Widerspruch hat nicht unbedingt eine aufschiebende Wirkung. Wenn du tatsächlich Leistungen erhalten hast, die dir nicht zustanden, ist das der Weg, sie wieder beizutreiben.

Ob die Pfändung zu Recht besteht oder nicht, ist die Bank nicht verpflichtet zu prüfen. Als Mitglied der Schufa muss sie aber alle relevante Tatbestände an die Schufa weiter geben. Wenn sie zu Unrecht erhoben wurden, wird das ja auch wieder gelöscht.

jurafragen  16.09.2013, 14:08

Ein Widerspruch hat nicht unbedingt eine aufschiebende Wirkung

Im Fale der Rückforderung von Leistungen nach dem SGB 2 schon.

DerHans  16.09.2013, 14:14
@jurafragen

Deshalb habe ich die Aussage ja auch eingeschränkt. Wenn das Zollamt aber bereits beauftragt ist, sind wahrscheinlich die Widerspruchsfristen nicht beachtet worden.

jurafragen  16.09.2013, 14:51
@DerHans

Wenn das Zollamt aber bereits beauftragt ist, sind wahrscheinlich die Widerspruchsfristen nicht beachtet worden.

Ann hast du offensichtlich noch keine Erfahrungen mit Jobcentern machen müssen.

Zum einen würde ich mich an das Jobcenter wegen des Widerpsruchs wenden, zum anderen an das Hauptzollamt l wegen der Pfändung. Übrigens bekommt der Schuldner eigentlich eine Kopie der Pfändung.