Zuflussprinzip - Gibt es einen Weg die Anrechnung von Wohngeldnachzahlung bei ALG2 zu vermeiden?
Ein geduldiger Antragsteller weist alle von der Wohngeldstelle geforderten Unterlagen immer weiter nach bis ihm endlich nach langem Hin und Her das Wohngeld bewilligt wird - als Nachzahlung, denn der Zeitraum, für den Wohngeld bewilligt wurde, ist da schon rum.
Da er zum Zeitpunkt der Nachzahlung des Wohngeldes aber in ALG2-Bezug ist, soll ihm die Nachzahlung nunmehr als einmalige Einnahme (also als Einkommen) vollständig auf sein ALG2 angerechnet werden.
Kann er da etwas machen um diese Anrechnung zu vermeiden? Er würde ja ansonsten finanziell genauso dastehen, als hätte ihm das Wohngeld nie zugestanden.
(Nur zur Klarstellung: Der Wohngeldbewilligunsgzeitraum ist in dem Beispiel *vor* dem ALG2-Bewilligungszeitraum, es gibt da keine Überschneidung der Bewilligungszeiträume, und der 30-EUR-Pauschbetrag ist mir bekannt, sind aber eben nur 30 EUR...)
3 Antworten
Da gibt es keine Möglichkeit, es gilt hier alleine der Zufluss ( Zuflussprinzip ) da kommt es nicht darauf an aus welchem Zeitraum man etwas nachgezahlt bekommt.
Außer den 30 € Versicherungspauschale pro angerechnetem Monat könnten z.B. auch noch Beiträge für eine KFZ - Haftpflicht und eigene staatlich geförderte Altersvorsorge wie z.B. für die Riester Rente abgesetzt werden.
Diese ist aber nur dann möglich, wenn nicht schon z.B. auf Erwerbseinkommen Freibeträge berücksichtigt werden.
Alleine schon durch diese 30 € wäre deine Aussage nicht korrekt, dass die Nachzahlung vollständig angerechnet wird.
Danke Dir für deinen Stern !
Die einzige Möglichkeit das die Nachzahlung nicht angerechnet wird besteht darin sich vom Jobcenter abzumelden.
andernfalls wird das Jobcenter diese Nachzahlung anrechnen.
Die Wohngeldnachzahlung sollte m.E.n. vollständig auf das ALG 2 angerechnet werden.
Es ist natürlich blöd,. daß die Nachzahlung erst jetzt während des ALG 2 - Bezugs erfolgt.
Wenn Du mit der Anrechnung nicht einverstanden bist, kannst Du Widerspruch dagegen einlegen und bei Zurückweisung des Widerspruchs vor dem Sozialgericht dagegen klagen.