Wie werden Fahrtkosten durch das Jobcenter erstattet bei Fahrten durch Privatleute?
Als Leistungsempfänger hat man ja auch Pflichten. Eine Pflicht kann z.B. sein, einen Gutachtertermin wahrzunehmen. Die Fahrtkosten dorthin werden vom Jobcenter bezahlt.
Nun wurde man durch eine Privatperson gefahren. Diese ist mit ihrem privat PKW gefahren.
Was schreibt man nun dem Jobcenter, um die Fahrkosten wieder zu bekommen? Und sollte man vielleicht besser die Kontoverbindung des Fahrers angeben, sodass er die Kosten erstattet bekommt?
Wie wird das gerechnet? Hat jedes Jobcenter eigene Grundsätze dazu? Oder ist das eigentlich einheitlich geregelt?
4 Antworten
Nun wurde man durch eine Privatperson gefahren. Diese ist mit ihrem privat PKW gefahren.
Dann gibst Du an - Fahrt mit einem privaten PKW. Ob Du Dir einen solchen von Tante Erna geliehen hast oder Onkel Paul Dich gefahren hat, interessiert das JC nicht.
Dann gibst Du an - Fahrt mit einem privaten PKW.
Was ist jetzt an dieser Antwort nicht nachzuvollziehen?
Brauchst Du eine genaue "Bedienungsanleitung"?
Dann:
Ich beantrage Fahrkostenerstattung für die Fahrt von - bis .... anlässlich (Vorstellungsgespräch / Vorsprache beim Gutachter etc. ) am Tag/Monat/Jahr mit der derzeit geltenden Kilometerpauschale 12345 Kilometer à 0,xx Euro. Bitte überweisen sie den sich ergebenenden Gesamtbetrag auf mein Konto abcde.
M.f.G.
Private Fahrtkosten lassen sich mit einer Bescheinigung der Zielperson (Gutachter) am einfachsten anfordern.
- Datum
- Uhrzeit
- Dauer der Begutachtung
Seitens des Amtes wird eine Kilometerpauschale für die kürzeste Strecke berechnet, also x Cent/ km.
Ich meine aktuell sind es 2o Cent/ km, ich habe erst kürzlich eine Bescheinigung für einen Patienten ausfüllen müssen.
Du bist Gutachter? Du erstellst ärztliche Gutachten im Auftrag von Behörden?
Frag doch einfach das Jobcenter, wie viel Cent du für jeden gefahrenen KM mit einem Privat-PKW bekommst.
Dann schreib dir auf, wie viel KM ihr gefahren seid und dies gibst du beim Jobcenter ab. Schreib noch dazu das Datum und die Adresse des Gutachters.
Das wars.
Sweit ich weiß, gibt es eine Pauschale pro gefahrenem Kilometer.
Wer dabei gefahren ist bzw. wem das Auto gehört spielt keine Rolle.
Du kannst ja im Antrag auf Fahrtkostenerstattung das Kennzeichen und/oder den Halter und/oder den Fahrer des PKWs angeben, wenn Du Dich damit besser fühlst.
Es interessiert niemanden, wer gefahren ist.
Bus oder Bahnticket abgeben, oder halt die gefahren PKW Kilometer angeben. Gut ist.
Und ob Du das Geld für dich behälst oder dem Fahrer gibst, wen interessiert das.
Dein Ding.
Und klar ist das einheitlich geregelt.
Das Jobcenter interessiert das. Weil man Gelder nicht zweckentfremden darf. Und da sich die Frage eindeutig darum dreht, dass jemand privat mit einem PKW gefahren wurde, ist die Erwähnung von "Bus oder Bahnticket" vollkommen sinnfrei.
Und was heißt hier "klar ist das einheitlich geregelt"? Wo denn?
KdU-Angemessenheitskriterien sind z.B. nicht einheitlich geregelt. Die sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
Frage nicht beantwortet.
Ich wollte keinen Kommentar, sondern ich wollte wissen wie man die Kosten wieder rein bekommt, die durch eine PKW-Fahrt entstanden sind.