Muss man das immer neu beantragen?
Ich beziehe alg 2 und da kann ich ja ein antrag auf bildung und teilhabe für das schulbedarfspaket stellen. Ich hab das schon beantragt nun meine frage läuft das automatisch weiter oder muss ich das neu beantragen? Falls das eine rolle spielen sollte komm aus Thüringen
3 Antworten
Du musst immer eine Schulbescheinigung vorlegen.
Wenn sie schon für das neue Schuljahr vorliegt, kommt die Zahlung mit Beginn des neuen Schuljahres.
nein ein teil kommt im august, der rest im februar
Ja. Aber im August kommt auch nur, wenn die Schulbescheinigung vorliegt. Der Rest im Februar kommt dann automatisch.
ja das muss man.
so wie dein antrag auf alg2 immer wieder alle x monate neu beantragt wird, muss auch bildung und teilhabe immer wieder neu beantragt werden: essengeld, schulbedarf, ausflüge und exkursionen, kosten für fahrscheine etc . der zeitraum ist der gleiche wie der in deinem alg2 bescheid.
Liegt vor