Braucht man bei Fahrerflucht einen Anwalt?
Hallo alle,
Ich wollte mein Auto in der Nähe unserer Wohnung parken und hab einen Kratzer an der Stoßstange eines anderen geparkten Autos gekratzt. Ich habe dort ungefähr eine Stunde gewartet und danach weggegangen. Leider meine Akku war leer deswegen konnte ich die Polizei nicht anrufen. Nach 2 Stunden war die Polizei vor unserer Tür und ich habe akzeptiert, dass ich den Unfall gemacht habe.
Jetzt haben wir (ich und meine Frau) einen Brief von der Polizei bekommen (Zeugenfragebogen für meine Frau und Beschuldigtenanhörung für mich).
Der Tatvorwurf ist "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort".
Das beschädigte Auto ist ein TOYOTA Aygo 2009 und der Schaden kostet ca. 630 € (ich habe die Infos von der Versicherung bekommen). Ich werde die Schadenskosten selbst bezahlen, da ich meine SF-Klasse nicht verlieren will.
Da unsere Deutsch nicht sehr gut ist, brauche ich überhaupt einen Anwalt? Wie sollten wir die Formulare ausfüllen? Ist das sehr notwendig, um diese Formulare mit einer sehr gute Deutsch gefüllt zu werden?
Leider unser Deutsch ist etwas unsere Schwäche :P
Ich habe meinen Führerschein umgeschrieben, deshalb ich hab angst dass der Richter denkt, dass ich noch in der Probezeit bin.
Vielen Dank voraus!
Gruß aus BS,
5 Antworten
Da unsere Deutsch nicht sehr gut ist, brauche ich überhaupt einen Anwalt?
Das kommt drauf an, was der Staatsanwalt jetzt macht.
Bei der Schadenhöhe dürftest du um eine Geldstrafe 20+ Tagessätze und ein Fahrverbot nicht herum kommen.
Ein Anwalt kann da vielleicht helfen aber den müsstest du auch selbst bezahlen, da sind ganz schnell 1.500,- € weg.
Wie sollten wir die Formulare ausfüllen?
Erstmal musst du zwei Dinge wissen die dort auch drin stehen:
- Du bist als Beschuldigter NICHT verpflichtet dich zu äußern und solltest dir gut überlegen ob du dies tun willst. Wenn du einen Anwalt beauftragen magst, solltest du dich aktuell nicht äußern.
- Deine Frau hat ein Zeugnisverweigerungsrecht und muss gar nichts aussagen.
Danke dir. Sehr hilfreich.
Entgegen der Annahme, Sie könnten der mit der Fahrerflucht verbundene Strafe aus dem Weg gehen, indem Sie einen Zettel unter den Scheibenwischer klemmen, machen Sie sich auch dann strafbar.
In einer solchen Situation sind Sie dazu verpflichtet, die Polizei zu informieren und den Schaden zu melden.
Sind nach einer Unfallflucht noch weitere Folgen möglich?Bei einer begangenen Fahrerflucht liegt das Strafmaß laut § 142 StGB bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Doch können außerdem noch verkehrsrechtliche Konsequenzen drohen?
Nach einer Fahrerflucht können die Folgen außerdem aus drei Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot von maximal drei Monaten sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis bestehen.
Was den unfallflüchtigen Fahrer letztendlich erwartet, richtet sich erneut nach der Höhe des vorliegenden Schadens.
Folgende Sanktionen sind möglich:
- Wenn der Schaden unter 600 Euro liegt: Konnte der Fahrer ermittelt werden, erwartet ihn normalerweise eine Geldauflage. Das Verfahren wird eingestellt.
- Wenn der Schaden weniger als 1.300 Euro beträgt: In diesem Fall richtet sich die mit der Fahrerflucht verbundenen Strafe nach der Höhe eines Monatsgehalts. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein maximal dreimonatiges Fahrverbot.
- Wenn der Schaden 1.300 Euro übersteigt: Neben einer hohen Geldstrafe, die den Rahmen eines Monatsgehalts durchaus sprengen kann, kommen außerdem drei Punkte in Flensburg sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis auf den Unfallflüchtigen zu. Er darf im Anschluss in der Regel mindestens sechs Monate lang keine neue Fahrerlaubnis beantragen (Sperrfrist).
Das ist jetzt nicht böse gemeint.
Aber du schreibst , dass du 2 stunden gewartet hast ,und dein Akku leer war.
Und in den 2 stunden ist niemand vorbei gekommen , den man hätte nach einem Handy fragen könnte , um die Polizei zu verständigen?
Das hört sich für mich seltsam an , sorry.
P.S.
Dein Deutsch ist überhaupt nicht schlecht. Ich konnte alles gut lesen und gut verstehen.
Fahrerflucht ist eine Straftat, aber kein Verbrechen. Deshalb besteht keine Anwaltspflicht. Ich würde Dir aber dringend raten, dennoch juristischen Beistand zu suchen.
Der Fall ist aufgrund des Geständnisses juristisch eindeutig. Ein Anwalt kostet nur Geld, kann dem Fragesteller aber wenig bis gar nicht helfen, vermutlich nicht einmal das Strafmaß reduzieren.
Oh gut. Danke sehr für deine Hilfe.
Nein, das stimmt nicht. Ein Geständnis wird von den Richtern positiv bewertet.
OK danke :)
Da du bereits ein Geständnis abgelegt hast, als die Polizei vor deiner Tür stand, kannst du das Geständnis in dem Fragebogen wiederholen. Dafür benötigst du keinen Rechtsanwalt. Bezahle den Schaden möglichst schnell. Das macht bei Gericht einen guten Eindruck.
Ich habe meinen Führerschein umgeschrieben, deshalb ich hab angst dass der Richter denkt, dass ich noch in der Probezeit bin.
Was du damit meinst, verstehe ich leider nicht.
Wie kann ich schneller bezahlen? Ich hab keine Kontaktdaten und sollte das durch KFZ-Versicherung reguliert werden.
Du kannst entweder die Polizei oder die Versicherung fragen.
Danke! Ich mache so
Sehr gerne!
Das ist jetzt nicht böse gemeint.
Aber du schreibst , dass du 2 stunden gewartet hast ,und dein Akku leer war.
Und in den 2 stunden ist niemand vorbei gekommen , den man hätte nach einem Handy fragen könnte , um die Polizei zu verständigen?
Das hört sich für mich seltsam an , sorry.
P.S.
Dein Deutsch ist überhaupt nicht schlecht. Ich konnte alles gut lesen und gut verstehen.
Schade dass Ehrlichkeit macht schlechter!