Als Zeuge vernommen werden? Ich verstehe nicht ganz warum?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Hypotakt,

das "unerlaubte Entfernen vom Unfallort" stellt eine Straftat nach § 142 StGB da. Und ja, Du liegst mit der Vermutung richtig, es handelt sich dabei umgangssprachlich um "Fahrerflucht".

Zu befürchten hast Du nichts, da Du nur als Zeuge und nicht als Beschuldigter vernommen werden sollst. Du bist zwar gem. § 163 Absatz 3 StPO verpflichtet, der Vorladung Folge zu leisten und auszusagen.

Wörtlich sagt dazu das Gesetz:

(3) Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.

Aber es ist problemlos möglich den Termin zu verschieben. In dem Schreiben von der Polizei steht eine Telefonnummer. Unter dieser Nummer kannst Du einen neuen Termin vereinbaren.

Was es genau mit der Aussagepflicht auf sich hat, kannst Du unter folgendem Link nachlesen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/neue-rechtslage-zeugen-muessen-ab-sofort-zur-aussage-bei-der-polizei-erscheinen-und-aussagen_069447.html

Und keine Sorge, wie hier einer schreibt, dass Dich die Polizei nur austricksen will, und Dich zu einer selbstbelastenden Aussage bringen will ist so gut wie ausgeschlossen, denn das währe eine verbotene Vernehmungsmethode gem. § 136a StPO und würde zu einem Verwertungsverbot Deiner Aussage führen.

Schöne Grüße
TheGrow

Hypotakt 
Beitragsersteller
 26.07.2018, 21:00

Hier nochmal im Nachhinein ein kleines Update von mir. Es ist tatsächlich so, das ein Arbeitskollege etwas verbockt, es aber ( noch ) nicht gestanden hat. Nun mussten einfach mal provisorisch alle Arbeiter aus unserer Abteilung einmal von der Polizei unter die Lupe genommen werden. In einen Gerichtssaal musste Ich jedoch nicht treten. Interessant finde Ich jedoch das die Polizei, nach eigener Aussage, uns nur bestellt hat, um herauszufinden um wen es sich, laut Personenbezeichnung vom Opfer, handelt. Also, trotz der Tatsache, dass auf meinem Brief den Ich bekommen, draufsteht das Ich als Zeuge aussagen soll, wollten sie herrausfinden ob Ich der beschuldigte bin. Also habt Ihr beide irgendwie recht gehabt, was Ich jetzt bezüglich des § 136a StPO nicht ganz nachvollziehen kann. Aber alles super! :D

Hypotakt 
Beitragsersteller
 14.07.2018, 20:17

Perfekt erklärt! Alles was Ich wissen muss. Danke dafür!

Zitat: "Im Falle der Verhinderung bitten wir um rechtezeitige telefonische Mitteilung, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann"

Bei dieser Gelegenheit kannst Du dann vielleicht auch schon in Erfahrung bringen, um was es eigentlich geht! ;-)

Hypotakt 
Beitragsersteller
 14.07.2018, 15:06

Ja man! Genau Ich versuche einfach mal etwas darüber zu erfahren xD

Schick einen Nachweis dass du bereits einen Flug gebucht hast und ruf da an, normalerweise kann man Vernehmungen verschieben.

Weißt du echt nicht worum es geht?

Das kann nämlich auch ein Trick der Polizei sein. Es ist nämlich so, dass man als Zeuge seit einiger Zeit zu einer polizeilichen Vernehmung kommen muss. Als Beschdigter nicht. Deshalb schicken manche Polizisten eine Vorladung als Zeuge damit du erscheinen musst und vernehmen dich dann als Beschuldigten.
Da wär ich also vorsichtig.

Artus01  14.07.2018, 15:23
Deshalb schicken manche Polizisten eine Vorladung als Zeuge damit du erscheinen musst und vernehmen dich dann als Beschuldigten.

Das macht die Polizei nur ein einziges mal, danach nie wieder!

kreaka  14.07.2018, 15:08

Nein das ist nicht weit hergeholt, ich hab einige Zeit bei der Staatswanltschaft gearbeitet, die Polizei und Justiz funktioniert so, dass man solche gesetzlichen Grauzonen ausnutzt. Ein Grund warum ich da nichtmehr arbeite.

Hypotakt 
Beitragsersteller
 14.07.2018, 15:05

Ein Trick? Das klingt shcon etwas weithergeholt, oder nicht? Auf der anderen Seite hast du ja Recht, wenn man als Zeuge sicher erscheinen muss.

Da brauchst du auch gar nicht hingehen.

Es ist eben nur eine Einladung.

Tovah  14.07.2018, 15:05

oh weia ... ^^

baobob  14.07.2018, 15:39

Es ist keine Ein- sondern eine Vorladung. Ein kleiner, aber entscheidender Unterschied.

Ostbahn  14.07.2018, 15:48
@baobob I. Vorladung durch die Polizei

Eine Pflicht zum Erscheinen bei der Polizei nach Erhalt einer Vorladung besteht im Gegensatz zur landläufigen Meinung in der Bevölkerung nicht. Dies folgt aus einem Umkehrschluss aus § 163 a III StPO, der nur die Verpflichtung zum Erscheinen bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder eines Richters vorsieht.

https://www.kanzlei-heidicker.de/rechtsgebiete/strafrecht/89-grundsaetzliche-ratschlaege-fuer-die-richtige-verhaltensweise-im-ermittlungsverfahren

Ostbahn  14.07.2018, 17:38
@TheGrow

da hast du dann vollkommen Recht

Hypotakt 
Beitragsersteller
 14.07.2018, 15:05

Meinst? :D Das wäre am besten!

Mignon5  14.07.2018, 15:10
@Hypotakt

Unentschuldigt nicht hinzugehen, löst das Problem nicht.

Ich habe den Link nicht angeklickt.

Als Zeuge mußt du auf jeden Fall die Wahrheit sagen. Sonst machst du dich strafbar. Ansonsten geschieht dir nichts.

Wenn du den Termin nicht wahrnehmen kannst, dann schreibe einen Brief an den Absender und schildere den Grund. Meistens werden Termine dann verlegt. Wichtig ist nur, dass du die Behörde so schnell wie möglich SCHRIFTLICH unterrichtest. Vergiß nicht, das Aktenzeichen anzugeben!

Hypotakt 
Beitragsersteller
 14.07.2018, 15:07

Okay, das ist gut zu wissen!

baobob  14.07.2018, 15:35
@Hypotakt

Da im Schreiben ausdrücklich um telefonische Benachrichtigung gebeten wird, würde ich das auch machen. So lässt sich die Sache schneller klären.
Papier ist bekanntlich geduldig, der Mensch weniger. ;-)