Zeugen Äußerungsbogen
Ich habe einen Brief von der Polizei bekommen, der genauso aussieht wie dieser hier https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_show_pdf?p_id=21244 Jetzt steht am Ende ein Kästchen mit "Ich möchte mich zur Sache äußern und mache zum Sachverhalt folgende Angaben". Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich das Ankreuzen muss , obwohl weiter oben erklärt wird "Bitte zutreffendes ankreuzen" oder ich das einfach leer lassen kann obwohl ich nicht das Zeugnisverweigerungsrecht besitze ?
3 Antworten
Zeugnisverweigerungsrecht hat man gegenüber der Polizei immer, auch du. Daher musst du ankreuzen, dass du dich zur Sache äußern willst. Es sei denn, du willst es nicht.
Wenn du dich gegenüber der Polizei äußern willst, dann kreuze das an und mach in dem großen Feld dahinter deine Angaben als Zeuge.
Damit der Umstand, von der Staatsanwaltschaft geladen zu werden, umgangen werden kann.
na wenn du dich äußern möchtest dann kreuzt du es an und schreibst rein was du zu sagen hast. wenn du nichts sagen willst schreibst du dort nix rein und kreuzt auch nix an.
Dann stellt sich mir die Frage wenn ich da nichts reinschreiben muss warum schicken die mir dann so einen Brief ?
Vor der Polizei musst du dich prinzipiell nicht äußern. Auch wenn du hier ein Kreuz falsch setzt, reisst dir niemand den Kopf ab. Setze ein Kreuz bei "Ich will mich äußern" und schreibe halt hin "Ich möchte mich hierzu gegenüber der Polizei nicht äußern" - macht alles keinen Unterschied (maximal ein kleines Fragezeichen beim zuständigen Ermittler, wenn der Brief zurückkommt).
Du bist als Zeuge benannt wurden, deshalb wirst du eben schriftlich angehört. Äußerst du dich hier nicht, kann es sein, dass du vor Gericht gehst und dort aussagen MUSST. Falls deine Aussage vor der Polizei aber schon ausreichen sollte, bleibt eine Gerichtsvorladung vielleicht aus. Das kann aber keiner im Voraus sagen.
Dann stellt sich mir die Frage wenn ich da nichts reinschreiben muss warum schicken die mir dann so einen Brief ?