Äußerungsbogen Beschuldigte
Ich habe Anfang Sommer Sachen bei C und A im Wert von ungefähr 60 Euro geklaut. Bei Durchsuchung meiner Wohnung haben die Polizisten mir noch 23! Sachen entnommen die aber nicht alle geklaut waren. Ich bereue meine Tat sehr... Ich habe jetzt folgende Fragen: 1. mein Straftat ist als "sonstiger einfacher Ladendiebstahl Par. 242 StGB" gekennzeichnet, welche Strafe kann man dafür als NICHT Vorbestrafte 19 Jährige bekommen? 2. Ich habe ein Äußerungsbogen zum Ausfühlen bekommen was würden sie mir raten da anzukreuzen und zu schreiben? Ich habe solche Äußerung geschrieben, soll ich sie an die Polizei verschicken?
Äußerung zum Sachverhalt.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Hiermit möchte ich mich zum Sachverhalt ‚äußern.
Ich gebe zu, dass ich am 2.07.2011 Ware entwendete, dennoch kann ich nicht zugeben dass die bei der Durchsuchung der Wohnung entnommene Sachen alle geklaut waren. Der Geschäftsdetektiv hat mir darauf gewiesen, dass wenn ich zu Hause noch Sachen von C und A besitze und nicht mit einem Kassenbon nachweisen kann, dass sie gekauft sind, diese entnommen werden und dass ich sie lieber alle selber der Polizei übergeben soll. Dies habe ich auch getan, da ich wirklich neue Sachen ohne Kassenbon zu Hause hatte und ich war so erschrocken und gestresst ,dass ich einfach alle Sachen aus C und A , die ich bei mir gefunden habe der Polizei übergab. Von diesen 23 Sachen waren wirklich manche Teile geklaut, was ich dem Detektiv auch sofort zugegeben habe, dazu zählten : blaue Jeans, Hut, blaues Kleid, rote Caprihose ,schwarze Weste und Unterwäsche, andere Sachen waren mein Eigentum und diese habe ich aus Angst und wie oben schon gesagt wurde, wegen der stressigen Lage ,in der ich mich befand ,der Polizei händigte.
Ich bereue meine Straftat sehr und werde sie niemals wiederholen. Ich gebe den oben genannten Teil des Vorwurfes zu und wäre mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße einverstanden, dabei bitte ich Sie aber zu beachten, dass meine Familie ALG2 bekommt.
3 Antworten
oder soll ich einfach ankreuzen dass ich mit Geldstrafe einverstanden bin und mich gar nicht äußere??????
Es ist egal was du schreibst, keiner wird es wirklich lesen, beachtenswert ist für die Behörde nur der Strafbestand. Und darauf wirst du verurteilt, ob es nun 30 oder 130 Teile waren die du geklaut hast. Du bist volljährig und mußt für dein Handeln selbst Verantwortung übernehmen. Merke dir das für deine Zukunft. Keiner und tatsächlich keiner kann dir da helfen. Ob du oder deine Familie ALG2-Empfänger bist ist jetzt nicht relevant. Das mußt du erst nachweisen wenn du vor Gericht stehen wirst und es um deine Tagessätze geht. Zur Zeit erhälst du Jugendstrafe, klaust du weiterhin dann wirst du nach Erwachsenen-Gesetz bestraft und das wird dann anders ausgehen. Laß das klauen!!!
Ich würde mich garnicht dazu äußern und mich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Alles, was Du dazu äußerst, kann gegen dich verwendet werden und dir erhebliche juristische Nachteile einbringen.