Anzeige wegen Warenbetrug bei verloren gegangener Post, Äußerungsbogen ausfüllen (unschuldig!)?
Bezüglich meiner letzten Frage:
Folgender Sachverhalt:
Ich habe vor ein paar Monaten jemandem auf Kleinanzeigen ein Buch (knapp 50€) verkauft und es auf Wunsch unversichert per Briefsendung verschickt (Kassenzettel habe ich natürlich nicht aufgehoben, ist ja nur eine Briefsendung). Eine Freundin war beim Verpacken der Ware und beim Versand sogar mit dabei.
Daraufhin kam es (angeblich) nicht an und ich gab einen Suchauftrag bei der deutsche Post ab. Diese fanden leider nichts. Leider habe ich auch keinen Chatverlauf mehr und Kleinanzeigen kann diesen nicht wiederherstellen. :(
Nun hatte ich eine Anzeige wegen Warenbetrug im Briefkasten. Da ich durch meine schulische Ausbildung keine Geldmittel für einen Anwalt besitze, habe ich mir vom Amtsgericht einen Beratungshilfeschein ausstellen lassen, der mir nun echt kaum bis gar nicht hilft.
Der Anwalt kann mit diesem Schein keine Akteneinsicht nehmen, sodass ich sehr viel Geld für die Verteidigung zahlen müsste.
Zu meiner Frage:
Soll ich den Äußerungsbogen einfach ohne Anwalt und Akteneinsicht ausfüllen oder mich gar nicht erst dazu äußern? Ich bin zwar unschuldig aber vielleicht ist Schweigen selbst in dieser Sache Gold?
Ich weiß nicht, was ich machen soll.
7 Antworten
An sich solltest du da raus sein, da du den Versand ja offenbar auf expliziten Wunsch des Käufers unversichert durchgeführt hast. Damit bist du raus aus dem Schneider und musst für nichts geradestehen.
Einzig die Beweisbarkeit könnte jetzt natürlich das Problem sein, wenn du keinen Chat, keine E-Mail und nichts mehr hast. Aber womöglich hat ja deine Freundin bei der Abwicklung mit vorm Rechner gesessen und auch gelesen, dass der Verkäufer explizit einen unversicherten Versand gefordert hat… Vielleicht habt ihr ja sogar darüber diskutiert, dass er ganz schön vertrauensselig ist… Falls das so war und das deine Freundin dann entsprechend belegen kann, könntest du das in den Anhörungsbogen schreiben und deine Freundin auch gleich als Zeugin angeben...
T3Fahrer
Deine "Fehler" hast du ja schon beschrieben. Du solltest in Zukunft, was du sicher machen wirst, alles, inklusive Chatverlauf und Quittungen usw. aufheben bis die Sache in trockenen Tüchern ist.
Persönlicher Rat: Nimm den Termin wahr und weise alle Schuld von dir, benenne deine Freundin als Zeugin, dass du sowohl verpackt wie auch versandt hast. Damit dürfte die Sache über die Staatsanwaltschaften eingestellt werden. Die Polizei ist nicht dein Feind, sondern unparteiisch und muss den Vorgang neutral prüfen, dazu gehört auch die Tatsache, dass du überhaupt über die Anzeige informiert wirst. Das ist auch nicht für alle Länder der Welt selbstverständlich. Gegebenenfalls nimmst du die Person gleich mit, die deine Angaben bestätigen kann.
Problematisch ist m.E. nur die Tatsache, dass er den unversicherten Versand verlangt hat und du das ggfls. nicht nachweisen kannst. Aber das würde ich persönlich auf mich zukommen lassen, falls es derjenige auf zivilrechtliche Auseinandersetzungen ankommen lässt.
Normal wenn man was über Ebay Kleinanzeigen kauft, dann holt man das ab. Ich würde zur Polizei gehen meine Zeugenaussage machen und gut ist. Der andere hat bestimmt noch die Chatverläufe, dann sollen sie das prüfen, ich würde da ohne Bedenken hingehen, wenn du unschuldig bist. Mach deine Aussage, sag was Sache ist und dann warte einfach ab was kommt.
Nein, da du dir nichts zu schulden kommen lassen hast, kannst du dich äußern.
Sage, dass du den Artikel verschickt hast, auf Wunsch der Käuferin unversichert. Damit liegt das Versandrisiko bei ihr, dir ist nichts nachzuweisen. Das Verfahren muss eingestellt werden.
Das Versandrisiko läge auch beim versicherten Versand bei der Käuferin. Eingestellt werden muss gar nichts.
Wenn du einen unabhängigen Zeugen hast der den ordnungsgemäßen Versand bestätigen kann solltest du auf der sicheren Seite sein. Da bei ausdrücklich unversicherten Versand soweit ich weiß der Empfänger das Risiko trägt.
Ob das reicht entscheidet in diesem Fall der Richter.
Nö, der Fall wird nie vor einem Richter landen. Das wird direkt eingestellt.
Bei welchem Glaskugelversand bestellst du?
brain.exe
Die ist bei dir offenbar abgestürzt.
Bei Privatverkäufen trägt der Empfänger immer das Versandrisiko.
Man braucht keinen "unabhängigen Zeugen". Ermittlungen bei einer Strafanzeige sind kein Wettbewerb, wer die cooleren Zeugen anschleppt. Die eigene Aussage reicht, es liegen keinerlei Beweise außer der Aussage der angeblich Geschädigten vor.