Gilt man nach Trennung vom Partner als Bedarfsgmeinschaft?
Hallo an alle,
leider ist mir keine zutreffendere Frage eingefallen. Ich möchte gerne erstmal kurz den Sachverhalt erklären:
Mann und Frau sind Partner und wohnen in der gleichen Wohnung. Nach X Jahren trennt man sich und Frau besitzt kein eigenes Einkommen. Die Frau beantragt nun Hartz IV und sucht sich eine eigene Wohnung. In der Zwischenzeit unterstellt die ARGE der Frau, dass eine Bedarfsgemeinschafft besteht. Zu dem Sachverhalt kann man noch sagen, dass die jeweilige Person (obwohl es natürlich naheliegt) getrennt schlafen. Der Mann kauft natürlich trotzdem Lebensmittel für den EX-Partner, damit dieser nicht hungern muss. Natürlich alles auf temporärer Basis bis die Frau eine eigene Wohnung gefunden hat.
Die Frage wäre nun, ob tatsächlich eine Bedarfsgemeinschaft besteht? Soweit ich das in Google mal wieder lesen konnte, ist das nicht der Fall, aber ich würde es gerne anhand wirklicher Tatsachen fest machen.
Für jegliche Antworten bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Guest55
3 Antworten
Sobald der Ex - Partner sie wirtschaftlich oder finanziell unterstützt,gelten sie als BG - ob getrennt oder nicht,wenn sie schon länger als 1 Jahr zusammen leben und wenn sie vorher eine BG - waren,dann sind sie es auch nach der Trennung noch,wenn sie dem Jobcenter nicht das Gegenteil nachweisen können,denn nach diesem 1 Jahr dreht sich die Beweispflicht um !
Dann sollte sie persönlich beim Jobcenter vorsprechen und mit aktuellen Kontoauszügen ihre Mittellosigkeit belegen und gleichzeitig Obdachlosigkeit anmelden,wenn sie nicht gemeinsam im Mietvertrag stehen würden und er sie nicht einfach so raus setzen könnte.
Sie müsste dann zur Not in einer Obdachlosenunterkunft untergebracht werden und hätte kein Ärger mehr mit der Beweislage.
Hi,
selbigen Fall hatte ich letzte Woche noch in der Praxis. Sobald nachgewiesen wird, dass trotzdem noch gemeinsames Wirtschaften vorliegt (Einkaufen, Rechnungen, Kühlschrank etc.), ist i.d.R. eine Bedarfsgemeinschaft anzuerkennen. Bedingung dafür ist allerdings, dass das Paar seit mindestens einem Jahr zusammenwohnt.
Bei weiteren Fragen melde dich gerne.
Du hast Recht, diese Art von Fällen sind sehr schwer eindeutig auszulegen. Da du aber explizit erwähnst, dass der Mann Lebensmittel für beide einkauft, setzt er sein Einkommen mit für die Frau ein. So gesehen hat die Frau einen Anteil an seinem Geld. Und wo ist die Grenze? Nur Lebensmittel? Was ist mit Hygieneartikeln? Und wird das wirklich eindeutig getrennt? Kochen beide nacheinander und haben in ihrem Kühlschrank separate Fächer?
Wer wo schläft ist vollkommen egal. Es kommt dasauf an, ob aus einem Topf gewirtschaftet, und in einen Topf hinein verdient wird.
Dass der Mann jetzt praktisch zwangsweise für gemeinsame Lebensmittel sorgt, spricht NICHT für eine Bedarfsgemeinschaft.
Natürlich ist es schwer zu beweisen, dass man EBBEN KEINE Bedarfsgemeinschaft bildet. Wenn ihr länger als ein Jahr zusammen gelebt habt, müsst ihr das beweisen.
Ja, aber wie ist es zu beweisen, wenn aus einem Topf gewirtschaftet wird. Es kann ja nur aus einem Topf gewirtschaftet werden, wenn Mann Geld verdient und Frau gerade die Anmeldung für ALG II ausfüllt. Es geht ja i.d.F. garnicht anders.
Dann muss man das eben zur Not mit einer eidesstattlichen Versicherung erklären. Wirklich beweisen kann man es ja nicht
Naja von "gemeinsamen" wirtschaften ist ja eher nicht auszugehen oder? Die Frau bezieht nichts, der Mann verdient Geld und kauft von diesem Geld Lebensmittel für beide. Natürlich, kein Mensch lässt einen anderen Mensch (zumindestens einen Menschen den man mal geliebt hat) verhungern.
Das wäre dann schon tatsächlich "gemeinsames" wirtschaften?