Kann ich als Beschenkter eine Schenkung rückgängig machen?

5 Antworten

Nee, nur deine Eltern können die Schenkung rückgängig machen. Du kannst es nur weiter verschenken (auch an deine Eltern) ABER: wenn du finanziellen Problemen hast und deinen Anteil verschenkst, um ihn nicht verkaufen zu müssen, ist die Schenkung nichtig. Wobei, man müsste erst einmal prüfen, ob ein Zugriff auf EIN DRITTEL Haus überhaupt Sinn macht.

Vorhangauf 
Beitragsersteller
 18.10.2014, 09:41

Meine Eltern wären damit natürlich einverstanden - ich habe nicht sehr viel Schulden, aber mein Vater hat in meiner Abwesenheit meine Post geöffnet und so von meinen Schulden erfahren. Jetzt macht er Telefonterror weil er Angst hat, aus dem Haus raus zu müssen. Dabei musste ich noch nicht mal eine Vermögensauskunft erteilen, ich zahle alles in Raten ab.

PhoenixXY  18.10.2014, 10:21
@Vorhangauf

Keine Panik, wenn du in Raten abzahlst, ist alles im "Grünen Bereich". Dein Vater soll einfach ruhig bleiben - wer kauft schon "ein Drittel Haus".

Deine Eltern werden das Haus nicht verlieren. Niemand kauft ein ideelles Drittel, auch nicht in einer Zwangsversteigerung.

Vorhangauf 
Beitragsersteller
 18.10.2014, 09:44

Mein Vater macht mir allerdings die Hölle heiß - er war wohl beim Anwalt und der sagte ihm, dass das bereits ab 500 Euro Schulden möglich wäre.

ErsterSchnee  18.10.2014, 20:44
@Vorhangauf

Natürlich ist eine Zwangsversteigerung möglich. Aber das heißt ja nicht, dass es auch einen Käufer geben wird. Und so eine Belastung bindet sich niemand ans Bein - Miteigentümer mit zwei völlig Fremden.

Nein, das geht nicht

Üblicherweise werden derartige Rückauflassungsvormerkungen gerade für Insolvenz des Beschnekten kaufvertraglich notariell vereinbart.

Andernfalls kann man natürlich erneut eine Schenkung vornehmen.

G imager761