Recht auf Kopie von meiner Zeiterfassung?
Hallo zusammen,
Wir benutzen einen Fingerscan um uns an und abzumelden, laut meiner Chefin habe ich kein Recht auf eine Kopie von meiner erfassten Arbeitszeit, stimmt das? Falls nicht, gibt es einen passenden Paragraphen dazu?
6 Antworten
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen
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https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html
Demnach hat der Arbeitgeber eine Nachweispflicht. Wenn Du eine Beanstandung hast, müssen Unterlagen vorgelegt werden. Steht vermutlich im BGB §? .
Das kommt drauf an, ob du ein rtegelmäßig, unverändertes Einkommen hast, oder ob durch Mehrstunden oder ähnliche Faktoren das monatliche Gehalt schwankt.
"Gewerbeordnung§ 108 Abrechnung des Arbeitsentgelts (1) Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Die Abrechnung muss mindestens Angaben über
Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten.
Hinsichtlich der Zusammensetzung sind insbesondere Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der
Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse erforderlich.
(2) Die Verpflichtung zur Abrechnung entfällt, wenn sich die Angaben
gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben."
Da deine Überstunden (?) in irgendeiner Form angerechnet werden, besteht hier nach meiner Ansicht die Pflicht, diese Überstunden in jeder Abrechnung anzugeben, die neu hinzu gekommenen und die gesamten Überstunden.
Immerhin musst du selbst ja auch eine Kontrolle darüber haben, wie viele Überstunden du hast, bzw deine Aufzeichnung mit dem des AGs zu vergleichen.
Ihr habt keinen Betriebsrat, gibt es eine Anweisung zur Handhabung der Zeiterfassung.? Wirst du nach Zeit bezahlt, solltest du auch einen Anspruch auf deine erfassten Zeiten haben, da du die Zeiten ja kontrollieren solltest.
Erhältst du Festgehalt und die Zeiterfassung ist eine reine Anwesenheitskontrolle, wird es meiner Meinung nach schon schwieriger.
Wenn es eine Arbeitszeiterfassung gibt, existiert auch ein monatliches Zeiterfassungsprotokoll.
Nun kommt es darauf an, in welcher Form der Arbeitgeber dieses nutzt. Wenn er z.B. Minusstunden bei den Mitarbeitern anmahnt, oder Plusstunden in irgendeiner Form verrechnet, auszahlt usw., hat der Mitarbeiter das Recht auf eine Kontrolle seiner Arbeitszeiten. Dann hat das ZE-Protokoll den Charakter der Anlage zur (monatlichen) Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Einen "Paragraphen" gibt es dazu nicht, weil es in Deutschland (noch) kein Arbeitsgesetzbuch gibt. Der Fall müsste deshalb vor einem Arbeitsgericht ausgeurteilt werden, dann hätte man zumindest einen Bezugspunkt.
Wenn Du es noch genauer wissen möchtest, buche eine Beratungsstunde bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Dazu muss es eine Betriebsvereinbarung geben. Da musst du mal nachsehen, wie es geregelt ist.