Vergessen Auszuchecken! Stundenabzug?
Haben in unserer kleinen Klinik ein Zeiterfassungssystem um die Zeitkonten der Mitarbeiter zu erfassen. Leider wird ständig vergessen sich ein-, bzw. auszuchecken was es sehr schwierig macht die genaue Arbeitszeit des Mitarbeiters festzustellen. Es wurden Nachbuchungsprotokolle erstellt, diese werden dem jeweiligen Mitarbeiter ins Fach gelegt. Diese Protokolle kommen nur selten zurück. Es bedeutet einen immensen Aufwand eine Korrekte Zeiterfassung aller Mitarbeiter zu erreichen. Um dem entgegenzuwirken haben wir vor für eine 8 Stunden Schicht 4 Stunden vom Zeitkonto abzuziehen wenn nicht ordnungsgemäß ausgecheckt wurde. Ist das erlaubt?
4 Antworten
Ein Zeiterfassungssystem ist im Normalfall dafür da, Zeiten zu erfassen, die später verarbeitet werden können. Bei Arbeitszeiterfassung muss eine deutliche Anweisung an die Mitarbeiter herausgehen, am besten schriftlich mit Bestätigung. Bei größeren Unternehmen muss der Betriebsrat dem ganzen natürlich zustimmen. Ist diese Anweisung raus und Mitarbeiter halten sich nicht daran, so kann der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen (vielleicht erst mal eine Verwarung) - hierfür gibt es klare Richtlinien. In den meisten Fällen reicht es aus, die Mitarbeiter schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, das nur die Arbeitszeiten bezahlt werden; die auch gestempelt wurden. Dann kann man das auch durchsetzen. Es ist nicht statthaft, pauschal einen halben Tag abzuziehen.Wenn die sich nicht auschecken, MUSS der Arbeitgeber sich bemühen, das Arbeitsende zu beweisen.
Es spricht aber auch nichts dagegen, diesen Mitarbeitern "Manipulation" vorzuwerfen, wenn diese mehrmals die Anweisung zu stempeln unterlassen und Konsequenzen in eine Abmahnung anzukündigen.
Viel Erfolg bei der Mitarbeitererziehung
also bei mir in der sparkasse frankfurt (hauptsitz) ist es so das wenn man z.b. es vergisst sich auszuchecken ABER sich dann noch auf dwm heimweg (der VOR dem vertrag abschluss vom arbeitgeber ausgerechnet etc wird) in der filliale bescheid sagt dann passiert nix... sagt man am abend noch (telefonisch) oder am nächsten arbeitstag sofort bescheid werden nur 10minuten abgezogen
wird jedoch versucht zu "ver:aschen" oder es besteht nur der verdacht (regelmäßiges vorkommen usw) wird der ganze tag an dem nichz ausgecheckt wurde NICHT bezahlt (steht auch im arbeutsvertrag)
beim einchevken ist das total locker.... da ja so ddr arbeitnwhmer verluste zieht.... hier wird (egal ob etwas zu früh oder spät die ankunft tatsächlich war) diw laut dem vertrag vereinbaete anfangszeit im nachhinein hinzugwfügt
also nochmal zusammengefasst... wenn sie dies rechtlich vereinbaart haben und dies im vertrag der arbeitnehmer steht ist das machbar... wenn sie das nicht haben können sie folgebd zugehen: sie können mit der kündigung drohen und sagen es währe wh mal gut die arbwiter zu wechseln (sofern sie arbwitgeber aind... hab mir die fragestellung nur überflogen ^^)
ich kenne nicht die rechte, bloß es ist die pflicht des AN seine arbeitszeit dem AG mitzuteilen, und wenn es da so eine spezielle schaltuhr gibt sollte es in jedem interesse sein diese auch zu nutzen um seine arbeits und pausen zeit nachweisen zu können. macht einen rundbrief an alle angestellten wo drin steht das es pflicht ist und so lange keiner was sagt die zeit bezahlt wird welche abgestempelt ist
nein, das ist ganz und gar nicht erlaubt