Zeitstempel auf der Arbeit ist möglicherweise fehlerhaft?

4 Antworten

Als Mitarbeiter - die Bezahlung der tatsächlich geleisteten Arbeit verlangen.

Als Betriebsrat eine Vereinbarung über die Benutzung der Uhr und die Berechnung abschließen, müsste irgendwo in Par. 87 geregelt sein - unter Vorbehalt. Meines Wissens war der BR sogar bei der Auswahl der Uhr zu beteiligen.

Was mir im Moment nicht klar ist -stempelt die Uhr nur oder rechnet sie auch? Wieso hat der Neue enormes Zeitguthaben? Wenn ich selbst rechne- rechne ich die Stempelzeit. Rechnet die Uhr - rechnet die, ob ich nun die Regeln kenne oder eben nicht.

DerAlfredddo 
Beitragsersteller
 11.11.2021, 02:40

Habe mich verschrieben, der Neue hat ein sehr dickes Minus

und warum macht man sowas?

ich würd da kotzen wenn ich ausnahmsweise paar minuten früher komme..oder wegen anderen sachen (stau umfahren) z.B. 20 min früher kommen will und genau zwischen den 1/4std takten reinfalle..muss ich dann an der stempeluhr warten?

total unflexibel..wobei man volle flexibilität von den mitarbeitern erwartet..

wieso macht man so ein system wenn man auch minutengenau abrechnen kann und ENDE des monats auf 1/4 rundrechnet?

wenn es einen Betriebsrat gibt, sollte es zur elektronischen Zeiterfassung eine BV (Betriebsvereinbarung) oder eine RBV (Rahmenbetriebsvereinbarung - falls es ein Betrieb mit mehreren Betriebsstätten ist) geben.

Frag doch einmal beim Betriebsrat nach.

Sollte es noch keine BV/RBV geben, wäre es gut wenn der Betriebsrat/Gesamtbetriebsrat auf seinem gesetzlich verbrieften Recht auf Mitbestimmung besteht!

ich denke das es nicht zulässig ist beides (also das Ein- UND Auschecken) zum Nachteil des AN zu Organisieren.

wenn müsste beides Auf oder Abgerundet werden bzw Minuten genau erfasst

Das müsste im Zweifelsfall ein Arbeitsgericht klären wenn die Geschäftsführung es nicht einsieht.

ich hätte mir längst mal eine Beratung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht geholt.