Inventurdifferenz wurde vom Gehalt abgezogen?
Also folgendes, wir sind 5 Mitarbeiter von denen alle Berechtigung haben die Kasse zu bedienen und Wahre ein und auch aus zu buchen ! Es ist eine Differenz bei der Hardware entstanden und das allen Anschein nach weil Mitarbeiter vergessen haben diese auszubuchen und dem Kunden zu Quittieren ! Also praktisch Hardware XY mitgegeben summe X in die Kasse gelegt aber das Gerät nicht ausgebucht. Dies auch weil ein par mal das Kassensystem nicht 100% funktioniert hat dies soll aber keine Ausrede sein es gibt meiner Meinung nach noch andere Wege so etwas fest zu halten !
Nun zu dem was Passiert ist !
Unser Regionalleiter hat nun veranlasst diese summe X von der keiner der 5 Mitarbeiter weiß wie hoch sie ist, dass diese Summe X auf alle 5 aufgeteilt wird !
Zu mir wurde immer gesagt das ich mit einer möglichen Differenz nichts am Hut habe da jeder bei uns weiß das ich sehr zuverlässig arbeite und von allein Mitarbeitern die vor Ort sind am längsten im Betrieb bin.
Heute ist Lohn gekommen und wir sind alle vom Glauben abgefallen als wir gesehen haben was gekommen ist Ca. 200 weniger ( Netto )
Ein Mitarbeiter ist seid 5 Monaten nicht mehr in der Filiale ( aber selbes Unternehmen ) und hat mich angerufen ob bei meinem Gehalt auch was nicht stimmt ( Er wurde gar nicht informiert über irgendwelche Differenzen ) ! aber auch minus am Gehalt °
Ich sehe dabei noch ein Problem !
Unser Gehalt setzt sich aus Festgehalt und Provisionen zusammen und die Differenz wurde allen Anschein nach von der Provision abgezogen !
Auf Anfrage bei unserer Buchhaltung haben wir alle einvernehmlich zugestimmt ( Mündlich ) Was wie mann sich ja denken kann keiner getan hat !
Was können wir nun machen ? Ich bzw. wir freuen uns auf eine Antwort !
3 Antworten
Es gibt eine mehrstufige (begrenzte) Arbeitnehmerhaftung nach Verschuldungsgrad - Voraussetzung ist, daß überhaupt eine Schuld für ein Schaden vorliegt - diese Schuld muß eindeutig zugeordnet werden können - der ArbG muß das beweisen.
Wenn mehrere Personen Zugang zu einer Kasse haben oder auch Ein- und Ausbuchungen vornehmen und keine Schuld einem Einzelnen nachgewiesen werden kann, dann darf auf keinen Fall eine Kollektivhaftung durchgeführt werden.
Das Geld ist zu Unrecht vom Gehalt einbehalten worden (unabhängig davon, ob das überhaupt möglich wäre und ob überhaupt ein Verschulden vorliegt, welches zur Haftung führen könnte) - das Geld ist unverzüglich schriftlich nachzufordern - sollte der ArbG dem nicht nachkommen, ist es beim Arbeitsgericht einzuklagen.
Ich würde hier an deiner Stelle schriftlich auf den "Irrtum" des Arbeitgebers hinweisen und um die Korrektur der Gehaltsabrechnung bitten.
Gerne auch mit der entsprechenden Darstellung und dem Hinweis, dass keinesfalls eine mündliche Zustimmung erfolgt ist.
Sollte dies nicht fruchten, sollte hier eine Information an die Geschäftsführung erfolgen.
Wenn auch das nichts hilft, dann bleibt wahrscheinlich nur der Klageweg beim Arbeitsgericht. Hier sollte aber geschaut werden, ob Verjährungsfristen im Arbeitsvertrag festgelegt sind, um eine Klage auch rechtzeitig einzureichen.
Trotzdem sollte man natürlich auch bedenken, dass natürlich ein Gerichtsverfahren mit dem Arbeitgeber oft nicht dazu führt, dass das Verhältnis zum Arbeitgeber harmonisch wird.
Natürlich ist es für den Arbeitgeber deutlich unschön, wenn so etwas passiert.
Dieses berechtigt aber auf keinen Fall dazu, das Betriebsrisiko in voller Höhe auf die Arbeitnehmer abzuwälzen.
Wenn ein solcher Schaden entstanden ist, dann kann er seine rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und ggf. beim Schadensverursacher Ersatzansprüche geltend machen.
Hierzu muss er allerdings zum einen konkret wissen, wer den Schaden verursacht hat. Zum anderen muss hier mindestens eine mittlere Fahrlässigkeit vorliegen.
dabei kann doch kein Minus entstehen! Wenn; kann es überhaupt nur dem Übeltäter angelastet werden; den kann man aber kaum ermitteln. Zu unrecht abgezogen.
Mündlich ist schwer beweisbar. Schriftlich gegen angehen. Notfalls klagen.