Frage zu: Gehaltsabrechnung/Lohnabrechnung im öffentlichen Dienst, ZV-Beitrag, Zusatzversicherung
Meine Frage betrifft meine Gehaltsabrechnung. Im arbeite im öffentlichen Dienst (gerade neue Stellung angetreten) und auf meiner Abrechnung erscheint unter "Bezüge" neben dem Bruttogehalt eine sogenannte "Zukunftssicherung". Diese wird dem Brutto draufgeschlagen. Dann folgt die Auflistung der gesetzlichen Abzüge und darunter noch einmal "Abzüge", hier wird ein sogenannter ZV-Beitrag abgezogen (der sich anscheinend auf die Zukunftssicherung bezieht). Was ist das? Ist das ein freiwilliger Beitrag, ist das rechtens, dass sowas auf meiner Abrechnung erscheint? Danke für Eure Hilfe
3 Antworten
Das sind Beiträge zur Zusatzversicherung (VBL - Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder). Von dort erhälst Du später eine Zusatzrente. Ein Großteil trägt der Arbeitgeber, einen Teil musst Du selber tragen. Diese Beiträge müssen versteuert werden, deswegen erscheinen sie im so genannten zusatzversorgungspflichtigem Bruttobetrag.
Da sieht man den Profi! Nun ist die Frage glaube ich wirklich gut beantwortet! Schöne Ostern allen!!!
Mehrere Fragen:
- in welchem Bundesland?
- beziehst du Vermögenswirksame Leistungen?
- hast du eine zusätzliche Krankenversicherung?
Berlin - nein - nein (nur die gesetzliche) - nein
Hat sich ja nun eh erledigt, da steftei ja schon geschrieben hat, dass es das ist, was ich vermutet habe.
tut mir leid, dass ich zuvorgekommen bin, aber zusammen sind wir stark!
Das muss doch nicht leid tun, hat mir schon Tipparbeit erspart ;o)
[Doppelpost]
[und weil's so schön war - bzw. das System so langsam ...]
Ich denke dass dein Arbeitgeber bewusst etwas mehr überweist, was dir denn als Zusatzversicherung angerechnet wird. Der Mehrlohn muss dem entsprechend versichert und steuert werden, stellt aber eine Art Freibetrag für deine Lohnsteuer da.
Bei uns (Bayern) werden diese Abgaben ein wenig anders genannt, ändert aber natürlich nichts an der Richtigkeit der Aussage:
ZV Steuer-Hinz-Betrag
Soweit ein Teil der Umlage des Arbeitgebers zur Zusatzversorgung (z.B. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) steuerpflichtig ist, wird dieser Anteil separat dargestellt und dem Steuerbrutto hinzugerechnet.
ZV SV-Hinz-Betrag
Soweit ein Teil der Umlage des Arbeitgebers zur Zusatzversorgung (z.B. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) sozialversicherungspflichtig ist, wird dieser Anteil separat dargestellt und dem jeweiligen Sozialversicherungsbrutto (KV/PV/RV/ALV) hinzugerechnet.
ZV-Uml. Regelentg. AN
Umlage-Beitrag der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers zur Zusatzversorgung (z.B. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder u.a.), den der Arbeitgeber vom Arbeitsentgelt einbehält.