Darf der Arbeitgeber, für das Mittagessen auf der Arbeit, eine bestimmte Summe vom Lohn abziehen?
Hallo! :) Meine Mutter ist im Gastronomiebereich als Küchenhilfe tätig, sie arbeitet Teilzeits in einem Altenheim, ihr Grundlohn beträgt: 970 Euro. Je nach Arbeitszeiten wird für das MIttagessen (die Rede is nur von Küchenhilfen!) je 3 Euro abgezogen. Inbegriffen ist eine Vorspeise, Hauptspeise und Nachspeise, ABER NUR falls "Reste" übrig geblieben sind (meistens nur die Hauptspeise). Für das Frühstück (Brötchen, Marmelade usw.) wird 1,60 Euro abgezogen. Diesen Monat wurde Ihr 69 Euro abgezogen (allerdings hat sie einige male nicht gegessen doch es wurde ihr trotzdem vom Lohn abgezogen), dies ist bei anderen Mitarbeitern unterschiedlich. Vielen Dank im Vorraus :D mfg xXdonotcareXx
7 Antworten
Der Arbeitgeber macht sich damit strafbar! Da deiner Mutter Geld vom endlohn abgezogen wird und das obwohl sie keine Speisen zu sich genommen hat. Wenn der Arbeitgeber Geld vom Endlohn abzeihen will muss er erstens: Deiner Mutter jederzeit eine volle Mahlzeit zur Verfügung stellen, und zweitens: Darf er dies nur wenn deine Mutter auch wirklich etwas davon gegessen hat.
vielen vielen dank!! :)
soviel ich weiß darf nichts abgezogen werden, am besten mal eine Gratisstunde beim Anwalt machen da gibts iwo frei verfügbare (sry weiß gerade nicht wo aber die stehen zum beispiel bei solchen dingen zur verfügung)
eine Gratisstunde beim Anwalt machen
Träumen kann ja sehr schön sein - aber das hat mit Realität nichts zu tun!
ok trotzdem danke :)
Hallo, wenn sie nicht an dem Essen teilnehmen will, brauchst sie das nicht. Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt einfach Essensgeld abzuziehen. Sie soll eine Erklärung an den Arbeitgeber senden, worauf sie ausdrücklich künftig an der Essensteilnahme nicht mehr teilnimmt. Sollte sie eine derartige Klausel im Arbeitsvertrag stehen haben ist sie unwirksam, da niemand zu einer Essensteilnahme in der Firma gezwungen werden kann. Finde das ein starkes Stück, dass das Altenheim das überflüssige Essen an die Mitarbeiter weiterverkauft.Sonst würde es entsorgt.
Diese Regelung wird bei "Vielen Arbeitgebern im Pflegebereich" gerne angewendet. Als letzter Ausweg, wenn die Erklärung niemals an der Verpflegung teilzunehmen nicht angenommen wird, hilft es den Arbeitgeber zu fragen, ob diese Einnahmen in der Steuererklärung des Unternehmens auftauchen. Danach ist es meist vorbei mit dem Abzug. Alles Weitere regelt der §3 des EstG. Da steht nix von Essenpauschalen ohne Leistung drin. (:-))
Er muss sogar was verlangen wenn sie dort isst! Bei uns ist es so geregelt, dass alle für Hl Abend und Silvester 2 Urlaubstage opfern!