Zeitarbeitsfirma kündigt bei Krankheit plus Geldstrafe, Recht?

8 Antworten

Moin,

obwohl ich die Bescheinigung am gleichen Tag der Krankmeldung in der Firma abgeben lassen habe.

Wenn das jemand für dich abgegeben hat, dann ist die Person Zeuge für die Abgabe des gelben Zettels.

Du wirdt nicht dran vorbei kommen, die Leihbude zu verklagen, - und das gaaanz fix.

Wegen der so genannten Ausschlussfristen.

Als beweis vor die Überbringung der Krankmeldung zählt die von die Beauftragte Person als voller Beweis, isnbesondere, wenn Ihre das nach §§ 416 u. 440 ZPO Beurkundet.

abe zum ersten Mal bei einer Zeitfirma gearbeitet.

Hoffentlich auch zum letzten mal.

In meinem Vertrag steht, dass ich bei Krankheit bezahlt werde.

Das gilt NICHT in den ersten 4 Wochen eines Arbeitsverhältnisses. § 3 Abs 3 EntgfzG

Aber dann dürfte man dir keine so genannte Konventionalstrafe geben.

Ab zun Anwalt damit SOFORT.

Bei deinem örtlich Amtsgericht stellt dir der Rechtspfleger n Beratungshilfeschein aus.

Damit gehste zum Anwalt. Bei ner Klage gibts dann evtl PKH.

Selbstverständlich erhältst Du auch im Krankheitsfall Deinen Lohn, nicht nur, weil es im Arbeitsvertrag steht - das ist überflüssig und soll nur einen "sozialen Touch" abgeben -, sondern weil es vom Entgeltfortzahlungsgesetz zwingend vorgeschrieben ist!

Hast Du einmal nachgefragt? Womit wird die Strafe begründet? "Konventionalstrafe" wofür? Gibt es dazu etwas im Arbeitsvertrag? Gibt es einen Zusammenhang mit einem Ereignis, das hier nicht geschildert worden ist? Vertragsstrafen können zwar im Arbeitsvertrag vereinbart werden, aber es musskalr und deutlich dargelegt werden, wofür sie "verhängt" wurde!

Wenn nicht im Arbeitsvertrag, so gibt es in den Tarifverträgen, die der DGB mit den beiden großen Arbeitgeberverbänden der Zeitarbeitsbranche abgeschlossen hat (BAP und iGZ), eng gefasste Auschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis.

Nach iGZ-Manteltarifvertrag § 10 beträgt die Ausschlussfrist 1 Monat nach Fälligkeit.

Nach BZA-Manteltarifvertrag § 16 beträgt die Ausschlussfrist 1 Monat nach Fälligkeit bei Ausscheiden (wie bei Dir), ansonsten 2 Monate.

Du musst Deinen Arbeitgeber zunächst sofort unter Ankündigung weiterer rechtlicher Schritte zur unverzüglichen Zahlung des ausstehenden Geldbetrages auffordern, dann, wenn innerhalb von 2 Wochen keine Stellungnahme des Arbeitgebers erfolgt oder wenn er Deine Forderung ablehnt, musst Du umgehend Klage beim Arbeitsgericht erheben.

Die Rechtsantragstelle des für Dich zuständigen Arbeitsferichtes nimmt die Klage zur Niederschrift entgegen und hilft auch kostenlos bei ihrer Abfassung.

Glaube Sie wollen meine Unwissenheit ausnutzen und gerne Mitarbeiter ausbeuten ...

Da hast du auch Recht, das tun diese Firmen gern.

Ich rate Dir, Dich umgehend an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, wenn du kein Geld für den Anwalt hast, geht das auch über Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe.

Der Anwalt wird Deinen Arbeitsvertrag prüfen und sicher einiges für Dich heraus holen können, du musst aber schnell handeln, damit du keine Fristen versäumst.

Also sofort morgen nach einen passenden Anwalt suchen und sofort einen Termin machen, damit keine Fristversäumnisse vorkommen.

Deine Chancen stehen gut, dass diese Firma Dir das volle Entgelt nach zahlen muss.

Tu was - gehe zum Anwalt.

Das ist mein RAT.

Schmunzi  25.06.2013, 21:59

DH ....!

Eine Konventionalstrafe wegen Krankheit gibt es nicht.

Denkbar ist nur, dass du noch keine 4 Wochen dort gearbeitet hättest. Dann entfällt der Lohnfortzahlungsanspruch.

Hast du denn vor dem Arbeitsgericht geklagt?. Wenn nicht, wird es zEIT: Das ist kostenlos, und du brauchst auch keinen Anwalt.

Wenn du doch einen Anwalt einschaltest, musst du den auf jeden Fall selbst bezahlen.

Jeder Fachanwalt für Arbeitsrecht leckt sich die Finger nach solch einem Fall.

Mach der Sklavenverleihbude klar, daß Du Dir die Abzocke nicht bieten läßt, sondern das Arbeitsgericht anrufen wirst.