Krankmeldung bei Schichtarbeit?
In meiner Firma wird sowohl 1 Schicht als auch 2 Schichtsystem gearbeitet. Unser Meister hat verlangt das man sich im Falle von Krankheit bis spätestens 7 Uhr bei Ihm telefonisch meldet. Es kann doch nicht sein das ich wenn ich in der Spätschicht bis 0.15 arbeite ...ich dann ca.1.30 endlich daheim bin und ins Bett gehen kann. Ich mir nen Wecker stellen muss um Ihm dann zu sagen das ich Krank bin..... Irgendwo hat man doch auch ein Recht auf ein minimum auf Schlaf oder ?
2 Antworten
Gibt es denn in der Firma einen Betriebsrat? Wenn ja, sollte man mal darüber nachdenken, eine Betriebsvereinbarung über dieses Thema zu schließen.
Wenn ein AN Spätschicht hat, halte ich eine Pflicht zur telefonischen Abmeldung bis spätestens 7.00 Uhr für nicht gerechtfertigt.
Der § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz spricht von "unverzüglicher" Information des AG über die Erkrankung eines AN. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Verzögern. Wenn ein AN nach der Spätschicht z.B. um 1.00 Uhr schlafen geht, um 9.00 Uhr aufwacht und dann merkt, dass er krank ist, kann er nicht um 7.00 Uhr anrufen.
Der Gesetzgeber sieht auch nicht explizit eine telefonische Abmeldung vor. Diese kann auch per Mail oder SMS erfolgen. Sie sollte, wenn möglich, vor Beginn der geplanten Arbeitszeit erfolgen.
Wie ist das in Deinem Betrieb denn sonst geregelt? Wird das über all so verlangt oder nur von Deinem Meister? Was steht denn dazu im Arbeitsvertrag?
Bei uns gibt es z.B. eine Betriebsvereinbarung die regelt dass sich MA der Frühschicht (Beginn 6.00 Uhr) spätestens bis 8.30 Uhr, MA der Spätschicht (14.00 Uhr) bis 13.00 Uhr und MA der Nachtschicht (22.00 Uhr) bis 20.00 Uhr abmelden sollen.
Diese Zeiten sind machbar und wenn z.B. ein Kollege der Nachtschicht erst um 21.00 Uhr merkt, dass er nicht arbeiten kann, ist das eben so.
Ich halte die Anweisung Deines Meisters für Früh- und Nachtschicht dieselben Meldezeiten vorzugeben für unrechtmäßig. Eine evtl. Abmahnung, wenn diese Zeiten nicht eingehalten werden, halte ich für unhaltbar und anfechtbar.
Hallo MUC1973,
hast du mal in deinen Arbeitsvertrag geschaut? Oft steht es dort drin, bis wann eine Meldepflicht besteht. Bei uns im Unternehmen ist es so, das man sich bis spätestens 9 Uhr gemeldet haben muss, aber wenn man wegen Spätschicht, erst später merkt das man krank ist wird das so akzeptiert. Man sollte nur nicht kurz vor knapp Bescheid geben.;)
Ansonsten schau mal hier: http://www.dgb.de/themen/++co++7bcee08a-feec-11df-463e-00188b4dc422