Zeitarbeitsfirma zahlt nicht bei Krankheit
hallo, ich hoffe Ihr könnt mir helfen. es ist so ich habe 3 wochen gearbeitet über eine zeitarbeitsfirma war dann anschließend 2 wochen krank. jetzt habe ich aber den lohn der nur 3 wochen bekommen. krankmeldung habe ich auch rechtzeitig abgegeben. ich habe dort angerufen und gefragt dann sagte sie mir: ja sie haben ja auch nur dass gearbeitet also bekommen sie auch nicht mehr.
so und jetzt???
6 Antworten
In den ersten vier Wochen besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall!
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestanden hat (§3 Abs. 3 EFZG).
Musst du den Vertrag durchlesen, da müsste das drinstehen
Das hat mit dem Vertrag nicht zu tun, Das ist Gesetz.
Wer googlen kann ist klar im Vorteil: http://dejure.org/gesetze/EntgFG/3.html
Anspruch auf die Entgeltfortzahlung entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.(§ 3 Abs.:3 Entgeltfortzahlungsgesetz EFZG)
Deshalb bekommst du auch kein Lohn für die Zeit.
Wenn du aber weiterhin bei der zeitarbeitsfirma unter vertrag bist, müssen die ab der 4. Beschäftigungswoche zahlen. D.h. eine woche krankengeld und danach die zeitarbeitsfirma. Das kannst du dir von deiner krankenkasse auch nochmal bestätigen lassen, wenn du deinen antrag auf krankengeld holst