Erneute Probezeit bei Wiedereinstellung?
Hallo! Folgende Situation: Mein befristetes Arbeitsverhältnis wurde vor einem Jahr nicht verlängert, da eine weitere Befristung nicht möglich war (schon 3 x verlängert). Eine unbefristete Stelle konnte damals nicht vergeben werden. Nun benötigt die Firma dringend Leute und hat mir eine feste Anstellung angeboten. So weit, so gut, ich wüsste nur gerne ob in so einem Fall mit einer erneuten 6 monatigen Probezeit rechnen muss, bzw, ob das rechtens wäre.
Danke schon mal in Vorraus...
8 Antworten
Der einzige Nachteil der Dir entsteht wäre eine kürzere Kü-Frist. Meistens 14 Tage. Kündigungsschutz besteht eh erst ab 6 Monaten Beriebszugehörigkeit.
Sollte es doch zu einer Kündigung kommen kannst Du immer noch Erkundigungen einziehen, ob Betriebszugehörigkeiten wie in Deinem Fall auch zusammengerechnet werden. Denn dann wäre eine andere Kü-Frist anzusetzen und das Küschutzges greift eher.
http://www.betriebsrat-kompakt.de/newsletterarticle.asp?his=5094.51.7261&id=13562
du bekommst einen neuen vertrag und da sieht es so das sie dir wieder eine probezeit aufdrücken können,sprech mal mit den arbeitgeber darüber dann bist du schlauer
noped die probezeit wird nicht mit berechnet
Wenn die dringend Leute brauchen, ist es an dir, die Probezeit in den Vertragsverhandlungen runterzuhandeln; ganz ohne wird es wohl nicht gehen, denn in einem Jahr kann viel mit dir passiert sein. 3 Monate sollten kein Problem sein.
Das ist bei einem neuen Arbeitsvertrag rechtens, und du musst auch damit rechnen. Bei mir war das eine ähnliche Situation. Generell wird sich AG die Probezeit voll ausreizen, wegen der Möglichkeit der fristlosen Kündigung. Und man weiß ja nie, wie der AN sich verändert.
In der Probezeit darf man fristlos gekündigt werden, solange ein Grund vorliegt. Da besteht noch kein voller Kündigungsschutz.
Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden."
Das ist aus dem BGB §622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
nachzulesen mit weiteren Infos über die Probezeit hier:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Probezeit.html#tocitem5
Selbstverständlich ist auch eine Fristlose möglich, aber eben nur wie auch ausserhalb der Probezeit
Ich habe das etwas falsch formuliert. Generell ist in der Probezeit eine Kündigung OHNE ANGABE EINES GRUNDES möglich. Auch so kann man natürlich fristlos gekündigt werden, z. B. wegen Diebstahl.
was hat eine fristlose Kündigung mit der Probezeit zu tun???