Darf ich einfach so kündigen?
Ich bin beim ZAG gemeldet und somit in einer Zeitarbeitsfirma schon nächsten Montag soll ich in einer Firma beginnen. Da ist dort mit schädlichen Chemikalien arbeiten soll, ist es für mich die absolute Notlösung. Ich habe natürlich noch andere Bewerbungen für ganz normale Anstellungen geschrieben aber noch keine Antwort bekommen. Was ist denn, wenn mich jemand für September anstellen möchte, ich mich aber in der Zeitarbeit befinde? Kann ich dort einfach so kündigen nach 4 Wochen?
3 Antworten
Eine Zeitarbeitsfirma ist erstmal ein normaler Arbeitgeber. Es kommt also vorrangig darauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Ein Tarifvertrag ist erst anwendbar, wenn der Arbeitgeber im entsprechenden Arbeitgeberverband ist und der Arbeitnehmer in der Gewerkschaft (soweit der Tarifvertrag nicht für allgemeingültig erklärt wurde).
Die Tarifverträge sehen übrigens sehr kurze Kündigungsfristen vor. Sieh dir dazu mal den Wikipedia-Artikel zur Arbeitnehmerüberlassung an.
Hallo, es liegt am dem Tarifvertrag den die ZAG nutzt bzw. angeschlossen ist. In den ersten zwei Wochen sind das 1 oder 2 Tage dann, danach die ersten 3 Monate eine Woche. Bedeutet, Du kannst im September kurzfristig kündigen, eine Kündigung immer schriftlich machen und am besten per Einschreiben schicken oder persönlich abgeben und quittieren lassen.
steht im tarifvertrag wie lange deine kündigunsfrist ist, wenn dort nichts aufgeführt ist dann besteht die gesetzliche kündigungsfrist von 4 wochen zum monatsende