Neue Arbeit gefunden muss ich mich jetzt beim Jobcenter komplett abmelden?
Endlich eine Arbeit gefunden und Morgen unterzeichne ich GOTT SEI DANK den Arbeitsvertrag. Ich verdiene auch soviel das ich nicht aufstocken oder Wohngeld beantragen muss , endlich raus aus dem SCHEI... ;-) . Muss ich mich schriftlich beim Jobcenter abmelden damit ich sie endlich los bin oder muss ich noch bei denen vorsprechen oder Papiere bzw. Arbeitsvertrag vorzeigen.
3 Antworten
Du musst beim folgenden Formular Punkt 4 ausfüllen: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Mitteilung-ueber-Veraenderungen-Alg-II.pdf Wenn du den Arbeitsvertrag in der Hand hast, reichst du diesen mit der Veränderungsmitteilung beim Jobcenter ein. Schließlich wirst du eine Antwort vom Jobcenter erhalten (z.B. erstes Gehalt in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt du dein Gehalt erhälst).
Danke abcStefanie
Du musst auf jeden Fall vor dem Antritt deiner Beschäftigung das Jobcenter darüber informieren!!!
Das kannst du im Prinzip auch erst einmal telefonisch machen,aber eine schriftliche Veränderungsmitteilung wäre angebracht. Denn darin kannst du angeben,wo du deine Beschäftigung beginnst und wann du mit deinem ersten Verdienst rechnen kannst,denn das hat Auswirkungen auf deine Zahlungen vom Jobcenter,normalerweise. Du bist nämlich so lange hilfebedürftig,bis du deinen ersten Lohn auf deinem Konto hast,aber das vergessen viele Jobcenter und stellen die Leistungen vorzeitig ein. Bei dir dürfte es jetzt keine Probleme geben,denn Morgen bekommst du ja schon dein ALG - 2 für November gezahlt,dann kannst du diesen Monat erst einmal überbrücken. Dann wirst du vom Jobcenter angeschrieben werden,das dein Arbeitgeber eine Einkommensbescheinigung ausfüllen muss und du nach dem Erhalt deines ersten Verdienstes auf deinem Konto,dies mit aktuellen Kontoauszügen zu belegen hast. Es kommt nämlich auf den Zufluss deines ersten Einkommens an ( Zuflussprinzip ) solltest du dein Verdienst erst im Dezember auf deinen Konto haben,zahlst du nämlich von den Leistungen für November nichts zurück. Bekommst du es hingegen noch im November auf dein Konto überwiesen,wird dein Einkommen nach dem Abzug deiner dir zustehenden Freibeträge auf deinen Bedarf bzw.deine dir gezahlten Leistungen für November angerechnet. Du müsstest dann das anrechenbare Einkommen,was dir nach dem Abzug deiner Freibeträge bleibt,an das Jobcenter zurück zahlen. Würde dein anrechenbares Einkommen die Zahlung des Jobcenters übersteigen,zahlst du natürlich nur diese geleistete Zahlung ans Jobcenter zurück. Das ganze kannst du auf Antrag auch in monatlichen Raten machen,die du mit dem Jobcenter vereinbaren musst. An deiner Stelle würde ich trotz deines zukünftigen Einkommens,meinen Anspruch mal berechnen lassen,denn warum willst du freiwillig auf Leistungen verzichten,die dir laut Gesetz zustehen würden. Denn dann kommen solche Aussagen zustande,wie,warum gehe ich auf Arbeit,da hat ja ein Hartz 4 Empfänger mehr als ich !!!
immer schriftlich mitteilen mit Abeitsbeginn, Wann dein erstes Geld kommt , wieviel Geld du bekommst , Arbeitszeit und( Kopie) Arbeitsvertrag . Dann kommst die Aufhebung am schnellsten.
Das Jobcenter wird dich aufffordern, dass du von deinem Arbeitgeber die Einkommensbescheinigung ausfüllst (z.B. erstes Gehalt in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt du dein Gehalt erhälst): http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Einkommensbescheinigung.pdf Auch erhälst du einen Aufhebungsbescheid bezüglich deines ALg2-Bezuges.