Verwarnung mit Verwarungsgeld (Jobcenter)
Hallo,
Ich habe gestern von dem Jobcenter einen Bescheid bekommen. Das ich nach §56 Abs.1 OWiG ein Verwarngeld bezahlen muss. Wel ich dem Jobcenter etwas zu spät mitgeteilt habe. Dazu habe ich einen Anhörungsfragebogen bekommen. Wenn ich das Verwarngeld zahle. Muss ich dann den Anhörungsfragebogen trotzdem zurück senden? Ich habe beim Jobcenter selbst schon angerufen, aber der Herr von der Zentrale konnte mir nicht weiter helfen.Weil Ihm das schreiben nicht vorlag. Und verbinden mit der Sachbearbeiterin wollte oder konnte er mich nicht.
4 Antworten
Ein Verwarngeld ist eine Stufe von Strafe unterhalb des Bussgeldes im Ordnungswidrigkeitenverfahren. Wenn Du das Verwarngeld bezahlst, wird dafür auf ein förmliches Bussgeldverfahren verzichtet.
Das Bussgeld könnte und müsste höher ausfallen als das Verwarngeld. Das soll i.d.R. so um 10 oder 20 oder 30 Euro betragen, ein Bussgeld kann auch locker dreistellig werden.
Wenn Dir ein Verwarngeld "angeboten" wird und Du das "Angebot" annimmst, ist das Bussgeldverfahren damit erledigt. Du brauchst dann natürlich auch keine Anhörung mehr mitmachen. Ohnehin ist die Anhörung freiwillig: Du kannst Dich zur Sache äussern, um Dinge vorzubringen, die für Dich sprechen, Du kannst es auch sein lassen.
Ich würde das Verwarngeld nur anzunehmen empfehlen, wenn der Vorwurf gegen Dich berechtigt ist. Sonst lieber ins Bussgeldverfahren einsteigen.
Und telefonieren solltest Du mal besser sowieso sein lassen. Alles Wichtige muss man schreiben.
Echt schlimm, das ist also die Art und Waise wie man 17 Miliarden Euro im sozialen Bereich einsparen will, 1 Million Sanktionierungen 2012, wieviele werden es 2013 sein ???
Hier gehts um ein Bussgeld.
Wenn du zahlst brauchst du den Bogen nicht ausfüllen. Nur wenn du nicht zahlen willst. Dann wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet und dazu müssen sie dich anhören.
Vielen Danke für deine Antwort.
Man kann immer mit einem Sachbearbeiter reden !
Und das würde ich an deiner Stelle auch tun, bevor es noch unangenehmer wird.
Wer Leistungen erhält muss die Auflagen erfüllen.
Und diesen Bogen musst du sicherlich nachreichen, besonders wenn du auf das Geld angewiesen bist