Darf das Jobcenter ein Paraktikum verweigern?
Hallo, ich habe ein Problem mit dem Jobcenter. Ich arbeite seit ca. 10 Jahren im Einzelhandel, es macht mir zwar keinen großen Spaß aber anscheinend kann ich gut verkaufen. Eine Ausbildung habe ich in diesem Bereich nicht. Nun bin ich nach einem Auslandsaufenthalt arbeitssuchend gemeldet. Das Jobcenter schlug mir vor eine Umschulung zur Einzelhandelkauffrau zu machen. Das wäre mir für mich logischste. Ich stimmte zu. Nun habe ich alle Tests und Untersuchungen hinter mich gebracht, allerdings noch immer keine Zusage für einen Bildungsgutschein erhalten. Also habe ich mich auf eigene Faust auf die suche nach einer Ausbildungsstelle gemacht, allerdings als Tierpflegerin weil das mein Herzenswunsch ist. Nun habe ich die möglichkeit 4 Wochen ein Praktikum in einer Hundetagesstätte zu absolvieren. Mein Sachbearbeiter möchte mir dieses Praktikum aber nicht bewilligen !! Mit den Worten es sei "UNNÖTIG" und er würde den Sinn dahinter nicht sehen da es nichts mit Einzelhandel zu tun hat. ..... Aber es ist doch das was ich möchte! Ich möchte eigentlich keine Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel machen sonder zur Tierpflegerin! Nun meine Frage:
Darf mir das Jobcenter mein Praktikum verweigern, nur weil es aus deren Sicht UNNÖTIG ist?? Das kann doch nicht sein..oder ?!
Ich hoffe mir kann da jemand helfen :(
5 Antworten
bietet das Praktikum die Möglichkeit darüber in einen Job zu kommen? Wenn ja, dann wäre das deine Argumentationsmöglichkeit. Wenn nein, dann hat das Jobcenter das Recht das zu untersagen.
"Mein Sachbearbeiter möchte mir dieses Praktikum aber nicht bewilligen !! Mit den Worten es sei "UNNÖTIG" und er würde den Sinn dahinter nicht sehen da es nichts mit Einzelhandel zu tun hat."
Wenn dein Amt (Agentur für Arbeit oder Jobcenter) dir offiziell ein Praktikum bewilligt, dann geht das im Grunde nur als Maßnahme im Sinne von SGB III § 45 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (für Bezieher von ALG II in Verbindung mit SGB II § 16 Absatz 1).
Falls du und dein Arbeitgeber keine Extra-Zuschüsse benötigt, gilt: "Die Förderung kann auf die Weiterleistung von Arbeitslosengeld beschränkt werden." (Absatz 1 letzter Satz.)
Eine solche Förderung kann dann gravierend Folgen haben für deine Eingliederung in den Arbeitsmarkt: Du musst in der Zeit des Praktikums
- keine Bewerbungen schreiben für Arbeits- und für Ausbildungsstellen,
- keine Arbeits- oder Ausbildungsstelle annehmen, falls eine angeboten wird,
- nicht in Ortsnähe erreichbar sein, falls das Praktikum dies erfordert,
- keine angemessene Entlohnung fordern für deine Arbeit.
Das geht natürlich nicht, so lange das Praktikum als nicht zielführend eingeschätzt wird vom Sachbearbeiter und so lange ihr beide ein anderes Ziel vereinbart habt in der Eingliederungsvereinbarung. Beides lässt sich ändern, eventuell, aber nicht so einfach! (Dazu später mehr, wenn erwünscht.)
Nichts spricht aber dagegen, wenn du dich "in-offiziell" in einem Betrieb umsiehst - und es Praktikum genannt wird, auch in einem Praktikums-Vertrag und später auf dem Zeugnis. Dabei sollte nur sichergestellt werden,
- dass du nicht gegen die Erreichbarkeits-Anordnung verstößt (s. SGB II § 7 Absatz 4a: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html ),
- dass du weiterhin Bewerbungen schreibst und Vorstellungsgespräche wahrnimmst (und dein Boss das zulässt - bitte zuvor vereinbaren!),
- dass du eine neue Stelle annimmst, soweit diese zumutbar ist (s. SGB II § 10).
Auf eine "angemessene Entlohnung" kannst du eigentlich nur verzichten, wenn du dich nur umschaust im Betrieb und dir Arbeiten zeigen lässt und diese erprobst - was ja ein Praktikum sein sollte. Sobald du produktiv tätig wirst - wie jeden Tag Rasen mähen und Tiere füttern -, steht dir im Grunde ein Gehalt zu. Siehe dazu SGB X § 115 Ansprüche gegen den Arbeitgeber:
"1) Soweit der Arbeitgeber den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt nicht erfüllt und deshalb ein Leistungsträger Sozialleistungen erbracht hat, geht der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf den Leistungsträger bis zur Höhe der erbrachten Sozialleistungen über."
Ansonsten könnte jeder Neffe während des Bezugs von ALG II auf Staatskosten gratis bei seinem Onkel im Betrieb aushelfen, hehe. Dies geht eben im Grunde nur im Zuge einer Maßnahme nach SGB III § 45.
Bei einer reinen Arbeits-Einweisung und Arbeits-Erprobung sollte aber noch kein Gehalt fällig werden - was du ja mit deinem Tier-Arbeitgeber vereinbaren kannst. Oder aber ein angemessenes Gehalt für jede darüber hinaus gehende produktive (Routine-)Tätigkeit!
Gruß aus Berlin, Gerd
Theoretisch ist es möglich, dass sie dir das Praktikum nicht erlauben, weil du dem Arbeitsmarkt jeden Moment zur Verfügung stehen musst, falls sich mal spontan eine Stelle ergibt.
Sie wollen dich so schnell wie möglich einer Arbeitsstelle zuweisen (natürlich am besten einer mit der du schon vertraut bist, sprich im Einzelhandel weitermachen)
Bei mir war es so, dass sie ein Praktikum über 2 Wochen nicht erlaubt hatten, obwohl ich im August eine Ausbildung in diesem Beruf anfange.
Wieso stimmst du einer Umschulung zur Kauffrau im Einzelhandel zu, wenn deineigentlicher Wunschberuf der Tierpfleger ist? Du absolvierst sämtliche Tests und Eignungsfeststellungen, die Zeit und Geld kosten, um plötzlich aus dem Nichts mit einem Praktikum zum Tierpfleger aufzuwarten? Warum so ein langer Zeitraum? Genügen 1-2 Wochen nicht, damit die Hundetagesstätte weiß, ob sie dich in die Ausbildung nimmt? Oder bilden die überhaupt nicht aus und suchen nur eine kostenlose Kraft?
Solange du vom Jobcenter Leistungen erhälst, können sie das verweigern.
Wieso Umschulung? Umschulung bekommen nur diejenigen die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ihren Beruf ausüben können. Für dich kommt nur eine normale Ausbildung in Betracht. Da du bereits ungelernt was ich unerhört finde seit 10 Jahren angeblich darin arbeitest besteht eventuell die Möglichkeit zu verkürzen. Nicht mehr und nicht weniger. Daher bekommst du auch kein Bildungsgutschein. Schreibe Bewerbungen wie jeder andere auch.
Was du machst ist deine Sache nur es muss ein Praktikum mit Aussicht auf eine Ausbildung sein. Das Jobcenter lann dir garnichts