Muss man beim Wohnung mieten Arbeitsvertrag vorlegen?
Hallo zusammen, unzwar war ich neulich bei einem Besichtigungstermin und der Vermieter fragte, ob ich einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag habe. Ich bin seit einem halben Jahr bei einer Zeitarbeitsfirma. Ich dachte ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und habe es auch so dem Vermieter gesagt. Ich schaute mir im Nachhinein meinen Vertrag an und stellte fest das ich einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum März.2019. Und jetzt möchte ich es dem Vermieter nicht sagen das der Vertrag befristet ist, denn er würde sich verarscht fühlen und auch Mieter mit befristeten Verträgen haben keine große Chance. Darf er meinen Arbeitsvertrag Verlagen oder muss ich es ihm nicht vorlegen?
11 Antworten
Wenn er darauf besteht und einen Mietvertragsabschluß davon abhängig macht bleibt Dir ja nichts anderes übrig.
Dein Vermieter darf sich dann auch über Deine Vermögensverhältnisse und den aktuellen Arbeitgeber erkundigen (LG Wuppertal, Az: 16 S 149/98). Solche Fragen sind auch wahrheitsgemäß zu beantworten, da andernfalls ein Grund zu einer späteren fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses bestehen kann, wenn die Vermögensverhältnisse schlechter sind als angegeben.
Das gilt aber nur für Vermieter; keineswegs für potentielle Vermieter. Bedeutet: Ist der Vertrag unterschrieben dann kann er sich erkundigen, wie es so um Dich bestellt ist; arbeitstechnisch und Vermögensverhältnisse.
Es kommt immer wieder vor das Vermieter entweder eine Schufaauskunft oder einen Arbeitsvertrag, manchmal sogar beides sehen wollen. Sie wollen so sicherstellen das du auch in der Lage bist die monatliche Miete auch bezahlen zu können.
Ein unbedingtes MUSS ist es jedoch nicht
unzwar
Ist immer noch kein Wort der deutschen Sprache.
Darf er meinen Arbeitsvertrag Verlagen oder muss ich es ihm nicht vorlegen?
Stell dir vor du willst bei mir eine Wohnung mieten.
Wenn du mir nicht nachweist, dass du solvent bist und es auch auf absehbare Zeit vermutlich bleiben wirst, vermiete ich dir die Wohnung nicht.
Ich will
- Einkommensnachweis der letzten 3 Monate (Gehaltaabrechnungen oder BWA vom Steuerberater). Bei Selbständigen ferner den letzten Einkommensteuerbescheid und GZR-Auszug. Bei Angestellten den Arbeitsvertrag (unbefristet nicht in der Probezeit).
- Schufa und Creditreform Selbstauskunft muss sauber sein
- 3 Monatsmieten Kaution
- Vorvermieterbescheinigung, dass du bisher deinen Pflichten zur Mietzahlung immer nachgekommen bist
- Nachweis des Bestehens einer Privathaftpflichtversicherung
Fehlt eines davon hast du leider Pech meine Verwaltung hat einen Pool an weiteren Interessenten für die Wohnung.
Im Prinzip darf ein Vermieter die Vorlage eines Arbeitsvertrages nicht verlangen - nur in Zeiten eines so angespannten Wohnungsmarktes werden derartige Rechte oft ausgehebelt.
Heißt für den potentiellen Mieter eher : Vogel friss oder stirb.
Ich finde es traurig, das Menschen Arbeitsverträge unterschreiben, OHNE zu wissen, was drin steht.
Natürlich kann dein Vermieter den Arbeitsvertrag verlangen: er möchte ja auch regelmäßig die Miete von dir haben. Da du ihn (unwissentlich) belogen hast, kann das für dich durchaus unangenehme Folgen haben ......
Da du ihn (unwissentlich) belogen hast, kann das für dich durchaus unangenehme Folgen haben
...zumindest, wenn er die Sache nicht aufklärt............das könnte unter arglistige Täuschung fallen.