Zeitarbeit, Abmeldung vom Betrieb muss die Zeitarbeitsfirma weiter zahlen?
Hallo,
ich wurde nach langer Zeit vom Betrieb in dem ich gearbeitet habe abgemeldet. Nun bin ich aktuell nicht verliehen bis die Zeitarbeitsfirma wieder etwas für mich hat. Nur meine Fragen dazu.
Muss mir die Zeitarbeitsfirma auch bei keinen Einsatz im Betrieb den Lohn fortzahlen?
Kann die Zeitarbeitsfirma einfach für die Zeit in der ich nicht verliehen bin meine angesammelten Plusstunden (Aktuell um die 100) verrechnen ?
Muss ich wirklich JEDES Angebot annehmen ? Da ich beim vorherigen Betrieb noch Branchenzuschläge bekommen habe kam ich gut hin, jedoch Betriebe in den es keine Zuschläge gibt würden sich durch die Spritkosten für mich 0 rentieren.
Und ich habe bei der Zeitarbeitsfirma einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Bin da auch schon aus der Probezeit einige Weile raus. Wie besteht da die Möglichkeit das die mich trotz unbefristeten Arbeitsvertrag wenn die zum Beispiel nichts für mich finden kündigen ?
Schon mal vielen Dank für die Antworten :)
4 Antworten
Ja es gilt § 615 BGB. Das ist das Risiko der Leihfa. Auch Zeitkonten anzugreifen, ist nicht zulässig, auch keine Kündigungen
https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_BAG_Kuendigung_18_05_2006_2AZR412_05.html
Muss mir die Zeitarbeitsfirma auch bei keinen Einsatz im Betrieb den Lohn fortzahlen?
Ein ganz klares "JA".
Kann die Zeitarbeitsfirma einfach für die Zeit in der ich nicht verliehen bin meine angesammelten Plusstunden (Aktuell um die 100) verrechnen ?
NEIN, kann sie nicht.
Das ist zwar der ""Wunsch" der ZAF, das bedeutet aber nicht, dass das geht. Dazu gibt es auch Urteile der Arbeitsgerichte und in Tarifverträgen die in vielen ZAF gelten, ist das auch noch mal geregelt.
https://www.arbeitsvertrag.org/minusstunden/
Was Deinen Arbeitseinsatz betrifft, musst Du selbstverständlich auch in Firmen arbeiten, die keine Zulagen zahlen, wenn die Tätigkeit die Du ausüben sollst, im Arbeitsvertrag mit der ZAF vereinbart ist. "Wunschkonzert" gibt es leider nicht.
Kündigen kann die ZAF Dir wegen Auftragsmangels nur, wenn sie die Notwendigkeit einer betriebsbedingten Kündigung nachweisen kann. Das Betriebsrisiko, mal keinen Einsatz zu haben, trägt die ZAF
Du hast ja traumhafte Vorstellungen von Zeitarbeit, ich denke deine Leihfirma wird dich auf dem Boden der Tatsachen zurück holen.
ich habe noch nie einen Leiharbeiter gesehen, der fürs Nichtstun Geld von der Leihfirma bekommt (ausgenommen Freizeitausgleich oder Urlaub abbauen).
und wenn du Einsätze ablehnst, und sie sonst nichts haben wird dir ein Aufhebungsvertrag vor der Nase gesetzt, und wenn du auch diesen ablehnen solltest, werden sie dich schon dazu kriegen, dass du von selbst gehst. Leiharbeit ist ein knallhartes Geschäft indem jeder Beteiligter um jeden Euro kämpft. Die werden dich nicht fürs zu Hause rumsitzen geld geben. Du kriegst nur Geld wenn du auch malochen gehst.
"Das Risiko, einen Mitarbeiter nicht vermitteln zu können, trägt grundsätzlich das Zeitarbeitsunternehmen
theoretisch hast du zwar recht, dennoch wirst du am eigenen Leib erfahren, dass auch und grade zeitarbeitsunternehmen mit tricks arbeiten, auch wenn du es nicht hören willst. Das fängt damit an, dass sie an deine überstunden und an deinen Urlaub gehen, und hört damit auf, dass du keinen lohn mehr bekommst, bis du von selbst das Handtuch wirfst, spätestens wenn dein konto ende des monats immer dünner wird . Für meinen geschmack hast du immer noch eine recht schöne Vorstellung was zeitarbeit betrifft.
Ja das diese mit Tricks arbeiten weiß ich. Auch das die gerne an Plusstunden und Urlaub gehen auch wenn es nicht rechtens ist! Das Problem wenn man es dann mit sich machen lässt klar, die meisten sagen nichts. Und selbst im Vertrag, eben nochmal genau alles durchgelesen steht nun das in einen Zeitraum an dem man nicht an einen Betrieb verliehen ist der "Grund" Stundenlohn bezahlt wird.
Was willst du den dagegen machen ? Anwalt nehmen und sie verklagen, wenn es hart auf hart kommt ???? Wäre es da nicht einfacher sich einfach eine neue arbeit zu suchen statt auf glühenden kohlen zu sitzen ? Klar kannst du auf dein recht klagen, aber das macht die ganze sache sicherlich nicht einfacher, da du ja weiterhin von etwas leben muss
Nein, die Leiharbeitsfirma muss dir in dieser Zeit keine Entgeltung zukommen lassen.
Nein, du musst nicht jedes Angebot annehmen. Das ist deine freie Entscheidung.
Wie du die Plusstunden mit deiner Zeitarbeitsfirma verrechnest, musst du mit dieser ausmachen. Ich kenne es nur so, dass sobald die Beschäftigung beendet wird, dir die Plusstunden ausgezahlt werden.
Bist du da sicher das deine Infos nicht veraltet sind ? Da gab es nach der erstmaligen Förderung der Leiharbeitsfirmen einiges was nachgebessert wurde.
Ich lese auf den meisten Seiten gerade folgendes
"Der Zeitarbeitnehmer erhält seine Vergütung ausschließlich von seinem Arbeitgeber, dem Verleiher. Er hat Ihnen das vereinbarte Arbeitsentgelt auch dann zu bezahlen, wenn er für Sie einmal keinen Einsatz bei einem Entleiher hat. Zum Schutz der Zeitarbeitnehmer hat der Gesetzgeber im AÜG eine Lohnuntergrenze vorgesehen."
Das würde ja bedeuten das die Zeitarbeitsfirma doch zahlen muss ? Schließlich haben wir ja auch einen Arbeitsvertrag und ein Arbeitsvertrag.
Es besteht ein Arbeitsvertrag und wenn dem so wäre dann würde es ja bedeuten das sobald ich nicht vermittelt bin "Arbeitslos wäre" und ich mich dementsprechend auch Arbeitslos melden müsste da ich ja bei einer "Arbeitslosigkeit" nicht mal Krankenversichert wäre. Aber das geht ja nicht da der Vertrag besteht! Daher verstehe ich zwar deinen Ansatz (Kein Geld fürs nichts tun) Jedoch liegt das ja nicht an mir, die ZAF trägt ja das Risiko.
So in der Art eigentlich oft nachzulesen:
"Das Risiko, einen Mitarbeiter nicht vermitteln zu können, trägt grundsätzlich das Zeitarbeitsunternehmen. Das bedeutet: Hat die Agentur einmal keine Anfrage von einem Kundenunternehmen, erhält der Mitarbeiter dennoch die vereinbarte Vergütung. Bei vorübergehenden Flauten müssen sich die Betroffenen also erst einmal keine Gedanken um ihren Job machen. Bei längeren Durststrecken hingegen sind Entlassungen nicht ausgeschlossen."