Zeitarbeit und Minijob beim gleichen Kunden?
Hallo, eine Freundin von mir arbeitet als Kassiererin bei einer Zeitarbeitsfirma die den Kunden X hat. Da sie da nur Teilzeit arbeiten kann, möchte sie als Minijobberin sich was dazu verdienen. Sie hat mitbekommen, dass beim Kunden X Minijobber gesucht werden und hat sich da beworben. Die Zeitarbeitsfirma sagt sie darf da nicht als 450 € Kraft arbeiten, weil sie die Firma X als Kunden hätten. Ist das richitg? Ich weiß, dass man gleichen Arbeitgeber nicht zwei Beschäftigungen haben kann, aber in dem Fall handelt es sich ja um eine Zeitarbeitsfirma und einen Arbeitgeber, also eigentlich zwei verschiedene Arbeitgeber. Vielleicht kann mir jemand sagen, ob die Zeitarbeitsfirma recht hat.
1 Antwort
Im Prinzip handelt es sich um zwei Arbeitgeber. Unter diesem Gesichtspunkt ist es erlaubt und möglich.
Aber: wenn im Arbeitsvertrag bei der Zeitarbeitsfirma entsprechende Klauseln stehen, aus denen sich schließen läßt, das eine gleichzeitige Beschäftigung beim Auftraggeber ausgeschlossen ist - dann geht es eben nicht.
Wenn er Auftraggeber (oder Kunde - oder wie man das nennen möchte) so sehr an der Arbeitskraft der Freundin interessiert ist, soll er Deiner Freundin doch einen ordentlichen Job dort geben. Müsste ihn unterm Strich auch billliger kommen.
Danke für die Antwort!