Muss mein neuer Arbeitgeber, Ablöse zahlen?

5 Antworten

Die Bestimmungen zur Arbeitnehmerüberlassung haben sich zwar ggü früher zum Nachteil der AN geändert, aber die Bestimmung, dass Abwerbung durch die ausleihfirma ausdrücklich erlaubt ist, sollte es immer noch geben.

Kündigen und beim Kunden anfangen - mehr braucht's nicht.

Steht über die Übernahme durch einen Kunden etwas in deinem Zeitarbeitsvertrag?

sissione 
Beitragsersteller
 10.07.2015, 20:06

Nein, leider nichts drin...

hasenfuss67  10.07.2015, 21:18
@sissione

Muss nix im Vertrag stehen.

Wenn ja ist das eh verboten.

Du hast einen Vertrag bei der Zeitarbeitsfirma, den Du kündigen kannst. Dein neuer oder "alter" Arbeitgeber kann Dich übernehmen oder einstellen. Eine Ablöse ist nicht nötig, Du beginnst nur mit neuer Probezeit.

Ablöse? Auch wenn dich ein Zeitarbeitsuntenehmen als Sklave behandelt: Du kannst deinen Job wechseln, wie du willst  und ohne aus deinem alten raus gekauft  zu werden! Oder bist du Fußballer?

Du kündigst deine Vertrag fristgerecht und fängst beim neuen Arbeitgeber an,


Es ist im Vertrag geregelt, ob der Verleihbetrieb dich einfach so übernehmen kann, oder ob die ZAF (Zeitarbeitsfrima) dafür eine Ablöse verlangt.

Wieso fragst du nicht mal in deinem Betrieb, oder bei der ZAF nach?

stubenkuecken  10.07.2015, 20:06

Der Arbeitnehmer zahlt nie eine Ablöse oder Entschädigung.

xolo88  10.07.2015, 20:08
@stubenkuecken

Das habe ich auch nie behauptet? Es geht um den Verleihbetrieb, welcher die Ablöse zahlen müßte.