ab wann gibt es mehr lohn bei einer zeitarbeitsfirma
guten tag, ich bin nun seit über ein jahr bei einer ZA-firma und über die auch seit anfang des arbeitsverhältniss bei einem kunden beschäftigt . nun meine frage , ist es richtig das man nach einem Jahr durchgehender beschäftigung beim gleichem kunden mehr grundlohn bekommt? Ein arbeitskollege von mir hat dieses schon nsch zehn monaten bekommen und nun heißt es dieses gibt es nicht mehr. ich bedanke mich im vorfeld für eure antworten . gruß tom
4 Antworten
da musst du sie schon drauf ansprechen. freiwillig zahlen die das wohl kaum aus. was steht denn in deinem vertrag? und was heißt denn: gibt es nicht mehr - so ein quatsch. das ist immer verhandlungssache - egal in welchem arbeitsverhältnis.
(p.s. kenne keinen, der überhaupt so lange bei eine za tätig ist^^)
Die Chefs kommen eher selten mal auf die Idee, den Mitarbeitern einfach so eine Lohnerhöhung anzubieten. Also musst du selbst einen Termin mit dem Chef absprechen und eine Lohnerhöhung verhandeln.
Mehr Lohn würde eine andere Eingruppierung bedeuten und die ist aber abhängig von den Anforderungen des auszuübenden Stellung. Ok, man könnte um ein paar Cent an übertrafilicher Zulage feilen, doch die würde von einer Tariferhöhung aufgefressen werden, die im Januar 2013 ansteht.
nun meine frage , ist es richtig das man nach einem Jahr durchgehender beschäftigung beim gleichem kunden mehr grundlohn bekommt?
das ist wiederum von der Gnade deines Zuhälters abhängig, ein rechtlicher Anspruch besteht nicht.
Ein arbeitskollege von mir hat dieses schon nsch zehn monaten bekommen
Glück für Ihn, Pech für dich
und nun heißt es dieses gibt es nicht mehr
gab es noch nie - jedenfalls nicht verpflichtend und ausschließlich auf freiwilliger Basis des Zuhälters
Die einsatzbezogene Zulage ist freiwillig und von keinem bestimmten Datum an abhängig
http://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/igz_tarifvertrag_4c_screen.pdf ... Seite 8 - § 5 einsatzbezogene Zulage ... wenn es "dein" Tarifvertrag ist
Also in unserem ZA-TArifvertrag habe ich sowas gelesen und habe auch eine geringfügige Erhöhung bekommen. Nun ist die Frage gibt es einen neuen Tarifvertrag und vorallem welcher Tarifvertrag wird gefragt.
http://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/igz_tarifvertrag_4c_screen.pdf §5 einsatzbezogene Zulage (S. 8) ... sicherlich ist das gemeint!