Kündigung Arbeitnehmer - befristeter Vertrag -Zeitarbeit

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Du musst erst einmal in deinem Arbeitsvertrag bzw. dem ggf. anwendbaren Tarifvertrag nachsehen, ob fuer befristete Vertraege ueberhaupt eine Kuendigungsmoeglichkeit vereinbart wurde und wenn ja, welche Kuendigungsfrist. Die musst du dann ggf. einhalten.

Befristete Arbeitsvertraege koennen nur dann ordentlich gekuendigt werden, wenn dies arbeits- bzw. tarifvertraglich so vereinbart wurde. Wurde hingegen keine Kuendigungsmoeglichkeit vereinbart, kann ein befristetes Arbeitsverhaeltnis ueberhaupt nicht ordentlich gekuendigt werden.

Crusy 
Beitragsersteller
 04.03.2013, 01:25

Da steht das beide Seiten kündigen können mit Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist. Wären das dann vier Wochen?

Eingestellt wurde ich im Januar 2012 und jetzt im Januar wurde mein Vertrag um 1 Jahr verlängert.

DerCAM  04.03.2013, 01:30
@Crusy

Dann betraegt deine Kuendigungsfrist 4 Wochen wahlweise zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Willst du zum 15. Juli kuendigen, muss deine schriftliche Kuendigung spaetestens am 17. Juni beim Arbeitgeber zugehen.

Crusy 
Beitragsersteller
 04.03.2013, 01:34
@DerCAM

Ich danke dir :) aber weißt du was meine Sorge ist.

wie o. beschrieben dauern die Einsätze immer 3 Monate und werden dann wahlweise verlängert. Jetzt ist meine Befürchtung, dass wenn ich zum 15. Juli kündigen will und mein Einsatz in irgendeinem Betrieb ja erstmal nur bis Ende Juni läuft, die Zeitarbeitsfirma mich kündigt, da die keinen Einsatz für 15 Tage finden. Können die das so schnell? Mir würde ja sonst ein halbes Monatsgehalt flöten gehen

Hoffe du verstehst was ich meine

DerCAM  04.03.2013, 01:41
@Crusy

Der Arbeitgeber ist doch genauso an die Kuendigungsfrist gebunden wie du. Wenn der also deine schriftliche Kuendigung zwischen dem 2. und dem 17. Juni erhaelt, kann er nicht ordentlich zu einem frueheren Termin als dem 15.7. kuendigen. Um dir bereits zum 30.6. zu kuendigen, muesste er dies mit Kuendigungszugang spaetestens am 1. Juni tun.

Crusy 
Beitragsersteller
 04.03.2013, 01:47
@DerCAM

Alles klar. Ich danke dir vielmals :)

Erleichterung :)

Die Leihbuden vereinbaren bei befristeten Verträgen grundsätzlich immer die ordentliche Kündigung - sonst könnten sie einen nicht kündigen wenn der Einsatz wegfällt und nichts neues ansteht, dem Risiko setzen sie sich niemals aus.

Wenn du zum 15.07 kündigen willst, dann muss die Kündigung spätestens am 17.06 beim Zuhälter sein damit sie korrekt fristgemäß ist - dein Geld gibts dann irgendwann Mitte August.

und ich gelesen hab, dass die Zeitarbeitsfirma mich unter bestimmten Umständen (finden keinen neuen Einsatz etc) mich trotzdem kicken kann,

Bitte sei ein Realist - die können dich jederzeit kicken, selbst wenn du einen Einsatz hast

Stehen in deinem Arbeitsvertrag Kündigungsfristen? Und wenn nicht, wann wurdest du eingestellt?

Crusy 
Beitragsersteller
 04.03.2013, 01:25

Da steht das beide Seiten kündigen können mit Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist. Wären das dann vier Wochen?

Eingestellt wurde ich im Januar 2012 und jetzt im Januar wurde mein Vertrag um 1 Jahr verlängert.

DerCAM  04.03.2013, 01:21

Wenn nicht, dann kann ueberhaupt nicht ordentlich gekuendigt werden (TzBfG § 15 Abs. 3: "Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.")