Einzäunen im Außenbereich NRW
Guten Tag ,
ich habe soeben mit dem Bauamt telefoniert, da ich einen Hof erworben habe, wo ich gerne das Grundstück zum Zweck der Hundeausbildung neu einzäunen möchte. Vorhanden ist ein Viehzaun aus Stacheldraht. Ich hätte gerne zumindest einen Maschendraht.
Nun sagte man mir, dass ich einen Bauvorantrag stellen solle und dann könne man evtl. weitersehen, wobei das eigentlich nicht ginge. Das Grundstück wäre uneingezäunt fast nutzlos für mich und der Kauf des Hofes quasi umsonst. Gibt es Möglichkeiten wie ich eine Genehmigung bekommen könnte oder Schlupflöcher- ggf. auch Fachanwälte für solche Belange?
Da es existenziell ist, ist es dem entsprechend wichtig für mich und ch würde mich über konkrete Antwortvorschläge freuen.
Vielen Dank im Voraus!
5 Antworten
Wenn Du einen landwirtschaftlichen Betrieb hast, hast Du besondere Rechte, was das Bauen im Außenbereich angeht.
Wenn Du Gebäude errichten willst, könntest Du durchaus auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen. Bei Zäunen sind mir solche Schwierigkeiten nicht bekannt, aber das ist abhängig vom Bundesland und den Gemeinden. Andererseits gibt es keinen Grund, dort einen Zaun nicht zu genehmigen, wo bereits ein Zaun vorhanden ist. Insofern würde ich an Deiner Stelle nicht mit Schwierigkeiten rechnen.
Im Außenbereich darf ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierter landwirtschaftlicher Betrieb nicht ohne Baugenehmigung zum Wohngebäude umgenutzt werden.
Und im Außenbereich dürfen nur Zäune für landwirtschaftliche Betriebe errichtet werden.
Da Du offenbar weder Landwirt bist noch die Hundehaltung als Landwirtschaft bezeichnet werden kann wirst Du keine Zäune errichten dürfen und wegen der Wohnnutzung noch Probleme bekommen. Die Bauaufsicht wird Dir dankbar sein, dass Du sie durch Deine Anfrage auf Deine illegale Nutzung hingewiesen hast.
Na, noch bin ich überhaupt nicht da und nutze weder etwas legal, noch illegal!
Gebäude werden nicht im Außenbereich errichtet! Wohnfläche ist mehr als genug vorhanden.
Es geht lediglich darum von dem dazu gehörigen Gelände den Stacheldraht durch Maschendraht zu ersetzen. Ich habe noch mit dem Veterinäramt gesprochen und da hört sich das schon deutlich besser an. Hecken könnte ich wohl so oder so auch Genehmigung ziehen, was auch besser als nichts ist, allerdings keinen Zaun ersetzt.
Es muss doch möglich sein auf eigenem Gelände eine sichere Abgrenzung zu ziehen...
Danke für Eure Antworten!
Es geht nicht darum, dass Du einen Neubau im Außenbereich errichtest, sondern dass Du einen als privilegiertes landwirtschaftliches Gebäude im Außenbereich umnutzt und dass diese Umnutzung im Außenbereich ebenso wie ein nicht landwirtschaftlich notwendiger Zaun im Außenbereich unzulässig ist.
Sorry, dass Du das nicht verstehst, aber so ist leider das deutsche Bauplanungsrecht.
Hier in Bayern gilt auch das BauGB § 35, aber eine Nachbarin hat das kleine Anwesen an eine Hundetrainerin vermietet, die es mit Schafzaun (verz rechteckige Maschen 1,50m hoch ) abgrenzte. Bisher hat sich keiner Aufgeregt, hat ja auch nicht gefragt. Schafe habe ich dort noch keine gesehen ( wäre in deinem Fall gut ) dann könnte sie sich das mit dem Rasenmähertraktor auch sparen. Gibt es bei dir in der Nähe keinen Schafhalter, der seine Tiere in deiner umzäunten Weide ein mal im Monat grasen lässt? Das gefällt dann auch den Hunden, wenn sie sich in deren Kot wälzen können :-)
Solange Du auf Deinem eigenen Grundstück Zäune setzt, und dabei keine öffentlichen Wege o.ä. absperrst, hat Du als Besitzer eines Hofes andere Rechte als ein Privatmensch mitten in einer Wohnsiedlung.
Antwort gilt nur für einen landwirtschaftlichen Betrieb, aber nicht für diese Privatperson.
Bin leider nicht aus NRW Zäune oder wie es im Beamtendeutsch heist Einfriedungen fallen unter die LBO (Landesbauordnung) und sind Genehmigungspflichtig. Ich würde mal selbst einen Blick in die LBO für NRW werfen. Je nachdem gibts aber auch ggf. möglichkeiten, das zu umgehen z.B. Bauzäune sind nicht Genehmigungspflichtig. Weis ja nicht ob du in einem Verband bist, die haben ja meist eine kostenlose Rechtsberatung, ansonste würde ich mich an die Anwaltskammer wenden und nach einem Fachanwalt fragen.
Hier gilt nicht Landesbauordnung, sondern das Baugesetzbuch § 35 und das erlaubt keine Einfriedungen. Siehe auch bei dem Paragraphenreiter Seehausen, der hat es wieder treffsicher beschrieben. Bitte kein Geld für Anwälte raus schmeißen, da keine Aussicht auf Erfolg besteht.
Vielen Dank für den Paragraphenreiter. Du vergisst, dass nicht ich die Baugesetze gemacht habe, sondern unsere gewählten Politiker. Und die meinen, dass ihre Gesetze von jedem Laien gekannt und eingehalten werden; die nennen das "mündige Bürger" und "Baufreiheit".
Es ist typisch, dass man dann als Bürokrat beschimpft wird, wenn man diese mündigen Bürger auf diese Gesetze hinweist, bevor die mündigen Bürger dagegen verstoßen!
Danke für Eure Antworten!
Einen landwirtschaftlichen Betrieb habe ich nicht und sehe dafür auch keine Chance ;-) Ich möchte dort eben Hunde ausbilden und war doch sehr geschockt, dass das Amt sagte, ich könne so erst mal nichts einzäunen :o
Deshalb meine verzweifelte Frage hier.
LG