Einzäunen im Außenbereich NRW

5 Antworten

Wenn Du einen landwirtschaftlichen Betrieb hast, hast Du besondere Rechte, was das Bauen im Außenbereich angeht.

Im Außenbereich darf ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierter landwirtschaftlicher Betrieb nicht ohne Baugenehmigung zum Wohngebäude umgenutzt werden.

Und im Außenbereich dürfen nur Zäune für landwirtschaftliche Betriebe errichtet werden.

Da Du offenbar weder Landwirt bist noch die Hundehaltung als Landwirtschaft bezeichnet werden kann wirst Du keine Zäune errichten dürfen und wegen der Wohnnutzung noch Probleme bekommen. Die Bauaufsicht wird Dir dankbar sein, dass Du sie durch Deine Anfrage auf Deine illegale Nutzung hingewiesen hast.

Hier in Bayern gilt auch das BauGB § 35, aber eine Nachbarin hat das kleine Anwesen an eine Hundetrainerin vermietet, die es mit Schafzaun (verz rechteckige Maschen 1,50m hoch ) abgrenzte. Bisher hat sich keiner Aufgeregt, hat ja auch nicht gefragt. Schafe habe ich dort noch keine gesehen ( wäre in deinem Fall gut ) dann könnte sie sich das mit dem Rasenmähertraktor auch sparen. Gibt es bei dir in der Nähe keinen Schafhalter, der seine Tiere in deiner umzäunten Weide ein mal im Monat grasen lässt? Das gefällt dann auch den Hunden, wenn sie sich in deren Kot wälzen können :-)

Solange Du auf Deinem eigenen Grundstück Zäune setzt, und dabei keine öffentlichen Wege o.ä. absperrst, hat Du als Besitzer eines Hofes andere Rechte als ein Privatmensch mitten in einer Wohnsiedlung.

Bin leider nicht aus NRW Zäune oder wie es im Beamtendeutsch heist Einfriedungen fallen unter die LBO (Landesbauordnung) und sind Genehmigungspflichtig. Ich würde mal selbst einen Blick in die LBO für NRW werfen. Je nachdem gibts aber auch ggf. möglichkeiten, das zu umgehen z.B. Bauzäune sind nicht Genehmigungspflichtig. Weis ja nicht ob du in einem Verband bist, die haben ja meist eine kostenlose Rechtsberatung, ansonste würde ich mich an die Anwaltskammer wenden und nach einem Fachanwalt fragen.