Zahnarztrechnung, erst Geschenk nach zweieinhalb Jahren plötzlich doch Rechnung, geht das?
Mein Freund und ich waren im Juli 2013 beim Zahnarzt, dieser hat uns vorgeschlagen Inplantate zu setzen bei mir 4 und bei meinem Freund 2. Wir haben mit ihm über den Preis geredet und er schaute ob ein Kredit möglich ist oder nicht. Bei mir war dies nicht der Fall (da ich in Privatinsolvenz bin) doch der Zahnarzt sagte das mein Freund für mich bürgen könnte und dann wäre es möglich und er würde uns mit dem Preis entgegenkommen indem er uns ein Implantat schenkt. Wir sagten ihm das er bitte alle die Implantate betreffenden Rechnungen in dem Kreditrahmen inbegriffen sein sollen, er sagte ja das sei alles kein Problem. Wir haben dann Rechnungen von der ABZZR bekommen und für diese eine Ratenzahlung vereinbart. Außer den Kreditraten hat er drei Rechnungen gleich nach Behandlung geschickt, die ich ihm pünktlich bezahlt habe. Mein Problem jetzt ist da ich ständig Probleme mit wackelnden Kronen und Schmerzen hatte, diese befestigen ließ jedoch kurze Zeit später das gleiche Problem wieder auftrat. Da wendete ich mich an meine Krankenkasse und die schickte mir einen Gutachtertermin. Mein Zahnarzt wurde darüber natürlich informiert und war böse auf mich, sagte mir ich solle einen anderen Zahnarzt suchen der mich richtig behandelt. Alle Rechnungen und Raten sind erledigt gewesen, dies weiß ich so genau weil ich ihn immer wieder gefragt habe ob die Rechnungen jetzt erledigt sind und er sagte ja alles erledigt. Am 10. 03. 2016 hatte ich eine Rechnung vom Behandlungsdatum 15.07.13 über 800,29 € im Briefkasten, dies war das Geschenk was er wohl nach dem Gutachtertermin wieder zurückgenommen hat. Mein Freund war bei jeder Behandlung mit im Behandlungszimmer und ist mein Zeuge. Wir waren alle drei Monate bei ihm in der Praxis zur Zahnreinigung und Kontrolle und wurden nie auf noch offene Rechnungen angesprochen bzw. schriftlich, erst nachdem er informiert wurde das wir zum Gutachter gehen. Meine Frage ist, muß ich diese Rechnung bezahlen? Vielen Dank vorab für die Antwort
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4 Antworten
Habt ihr einen Behandlungsvertrag unterschrieben damals oder einen Kostenvoranschlag bekommen? Sollte das "geschenkte" Implantat dort nirgends auftauchen, braucht ihr es auch nicht bezahlen. Es muss ja eine Grundlage für die Rechnungsstellung geben, also einen Kostenvoranschlag.
Ich finde das sehr seltsam und unseriös, was du da schreibst. So ein Verhalten von einem Zahnarzt wirkt auf mich fast schon kriminell. Du könntest in Richtung Schmerzensgeld denken für die Folgeprobleme seiner Behandlung, falls der Gutachter dies unterstützt.
Insofern kann ich hier nicht abstimmen. Es müsste klar sein, welche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde vor Behandlungsbeginn.
Ärztliche Honorarforderungen können erst nach Ablauf von drei Jahren nicht mehr geltend gemacht werden. Die Verjährung beginnt mit Ende des Jahres zu laufen, in welchem der Honoraranspruch entstanden ist. Also in deinem Fall leider Ende 2016. Du musst vor Gericht klären und hoffen, dass dein Zeuge - der Freund - als Zeuge zugelassen wird. Du kannst aber auch erst mal selber einen Schriftsatz erstellen und ihm klar sagen, dass du Zeugen dafür hast, in der Praxis mehrfach nachgefragt zu haben, ob alle Rg bezahlt sind. Besser wäre es natürlich, du kannst gleich reinschreiben, dass du dir rechtsanwaltlichen Beistand holst, wenn er sein Geschenk nach drei Jahren wieder zurück haben will. Diese Drohung funktioniert nur, wenn du das dann wirklich machst. Du könntest von vornherein ein Schreiben über einen Rechtsanwalt aufsetzen lassen, aber das kostet. Ob sich das lohnt?
Am besten in Kontakt mit dem Zahnarzt aufnehmen.
Was sagte denn der Gutachter?
Wenn es Pfusch war, einen Anwalt einschalten. Alles andere bringt nichts.
Stimmt, wenn der Gutachter sowieso Pfusch feststellt, sowieso Anwalt - bzw. sich beraten lassen. Dann kann man alles gleich mitnehmen, so von wegen Geschenk und so.....