Fehleinschätzung mit Folgen- Muss der Patient die Behandlung zahlen?
Hallo ihr lieben,
Sorry für diesen immens langen Text aber ich wäre echt froh, wenn ihr euch kurz Zeit nehmen könntet um den Text durchzulesen und mir zu helfen. Bei Verständnisfragen könnt ich euch natürlich an mich wenden. ^^
Folgende Situation liegt vor:
Nehmen wir mal an Vincent (fiktive Person) war vor ca. 2 Monaten bei Zahnarzt, da sein Zahn ihn schmerzte. Der Kieferorthopäde diagnostizierte daraufhin eine Zahnhalsentzündung und schickt Vincent zu einem anderen Zahnarzt, der das noch überprüfen soll. Vincent hingegen insistiert und sagt klipp und klar was er spürt und was er braucht, dass die Schmerzen wieder weggehen und betont keine Zahnhalsentzündung zu haben. Trotzdem wird er von Kieferorthopäden zum anderen Zahnarzt geschickt. Dieser bestätigt Vincents Vermutung, dass eben KEINE Zahnhalsentzündung vorliegt. Die Zahnärztin sieht auch, dass der Zahn leicht krumm ist (da dieser auf den vorderen Zahn gedrückt hat und dadurch leicht verrutscht ist) und rät Vincent dazu, diesen Zahn wieder richten zu lassen (vom Kieferorthopäden). Vincent geht also mit der Information wieder zum Kieferorthopäden und überreicht ihm die schriftliche Bestätigung der Zahnärztin. Danach schleift dieser einen kleinen teil vom Zahn weg, sodass der Zahn nicht mehr auf den vorderen drückt. Vincents Schmerzen lassen nach. Vincent spricht daraufhin aber auch die krumme Stellung des Zahnes an und bittet darum, diesen richten zu lassen worauf der Kieferorthopäde antwortete, dass der Zahn nicht weiter verrutschen würde und somit eigentlich so belassen werden kann. Vincent hat das dann so angenommen. In den nächsten Wochen spürt er immer wieder ein leichtes Ziehen im Unterkiefer, denkt sich aber nichts dabei. Als er dann mal beim Zähneputzen in den Spiegel schaut, um die Zähne zu kontrollieren merkt er, dass der bereits erwähnte Zahn noch weiter verrutscht ist und nun weiter nach innen verrutscht ist. Er kontaktiert die Praxis und macht einen Termin aus. Der Kieferorthopäde meinte nach der Untersuchung, dass der Zahn nun gerichtet werden müsse und Vincent ein Segment (Teilzahnspange) brauche. Vincent ist ausser sich vor Ärger und lässt das den Arzt auch spüren. Schließlich hat er ihm ja von Anfang an darum gebeten, den Zahn zu richten und nicht erst jetzt, da er vollkommen schief steht...
Die Frage ist nun: Muss Vincent für diese Arztkosten aufkommen. Schliesslich hätte die weitere Schiefstellung des Zahnes durch sofortiges Eingreifen des Kieferorthopäden verhindert werden können.
Herzlichen Dank für eure Antwort.
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Also.. Ich kenne mich ehrlich gesagt nich mit kieferorthopädie bzw. Der Leistung von Krankenkassen diesbezüglich aus. Die Frage ist hier : war vorauszusehen, das der Zahn weiterverrutscht? wäre eine "prophylaktische" Behandlung bspw. Von der Krankenkasse bereits übernommen worden? Wären die Risiken bzw. Nachteile einer vorgegriffenen Behandlung schwerer gewogen als der (evtl.) nutzen?
Unterm Strich müsstest du dem Arzt nachweisen, daß eine früher erfolgte Behandlung sinnvoll(er) gewesen wäre,als die dann später erfolgte. Und das er hier "mutwillig" einen "Fehler" begangen hat.
Du kannst dich ja, wenn es für dich so wichtig ist, an die Ärztekammer, oder einen Anwalt wenden. Die Frage wäre, insofern es zu einer Klage kommt, inwieweit sich dann der ganze Aufwand wirklich lohnen würde. Finanziell.
Ja, muss er.
Vincent war einverstanden mit der vorherigen Behandlung, ganz egal ob diese erfolgreich war oder nicht. Außerdem - vorausgesetzt, Vincent ist unter 18 und die Behandlung wird nicht aus rein kosmetischen Gründen durchgeführt - übernimmt die KK die Behandlungskosten.
Schliesslich hätte die weitere Schiefstellung des Zahnes durch sofortiges Eingreifen des Kieferorthopäden verhindert werden können.
Das kannst weder Du noch hier irgendjemand beurteilen, ob das so ist. Falls ja, kostenpflichtig wäre auch diese Behandlung gewesen.
PS: Es gibt keine Zahnhalsentzündung.
Es gibt empfindliche Zahnhälse, aber keine Zahnhalsentzündung.
Das Problem bei ärztlichen Behandlungen ist, dass ein Honorar fällig ist für die Tätigkeit des Arztes und nicht für einen konkret eintretenden Erfolg (in diesem Fall ein nicht weiter veränderliches Zahnbild).
Da er mit der Behandlungsmethode (abschleifen usw.) einverstanden war und auch anfangs keine Beschwerden hatte und ggf. sogar zufrieden mit der Leistung war, wird er wohl kaum mit einer Klage Erfolg haben.
Aber: man weiß ja nie, wie im konkreten Einzelfall entschieden werden würde. Mit einer entsprechenden Begründung wäre also auch ein anderes Urteil denkbar....
Natürlich muss er zahlen.
Wieso sollte er für etwas, das er beauftragt hat, nicht zahlen müssen?
Außerdem: auch das "richten" des Zahns wäre genauso erfolgt und wäre ebenfalls kostenpflichtig gewesen.
Der Kieferorthopäde hat vorerst nur darauf verzichtet, weil es möglich gewesen wäre, dass man eben keine Korrektur benötigt. Er hat schlicht versucht die Kosten und die EIngriffe zu minimieren.
es war aber sehr wahrschenlich zu diesem Zeitpunkt, dass der Zahn sich noch weiter verschieben würde!
Ja und? Dann wurde der Eingriff nur ein bissschen verzögert. Mehr ist da nicht passiert.
wenn der Arzt einen Fehler macht, hat der Patient nicht das fachwissen diesen zu erkennnen. Deshalb trägt er in der Regel keine Mitschuld und muss die Kosten nicht zahlen. Das übernimmt die Krankenkasse, wobei bei Fehlern des Arztes auch ein Schadenersatz des Arztes möglich ist.
Danke für deine Antwort!! :)
gibt es da einen gesetzesartikel dazu?
Der Schadenersatz ergibt sich aus den §§ 241 BGB, 249ff. und 280ff. BGB Mit Medizinrecht kenne ich mich nicht so gut aus, aber ich würde das auf den Grundsatz von Treu und Glauben stützen, dass halt ein Arzt erhöhte Aufklärungspflichten hat, da er überlegenes Wissen hat, kann man auch auf § 241 BGB stüzten, dass die Leute zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Partners auffordert.
Habt ihr den Krieg gewonnen, dass ihr in der Schweiz deutsche Gesetze anwenden wollt?
Abgesehen davon: in der Schweiz ist der Zahnarzt nicht in der Grundversicherung enthalten!
PS: Es gibt keine Zahnhalsentzündung.
Das hat der Kieferorthopäde so gesagt...