Erstattung Außergewöhnliche Belastung Zahnarztrechnung?
Hallo ihr Lieben,
ich habe im Jahr 2015 eine Zahnarztrechnung (betrifft diverse Implantate, Brücken etc.) bekommen und möchte dies nun als außergewöhnliche Belastung in meiner Steuererklärung angeben. Da ich mich da alleine nicht ran traue habe ich mich an einen Lohnsteuerhilfeverein gewendet. Dieser teilte mir dann mit, das ich ca. 640,00 EUR (also alles was ich letztes Jahr auch an Steuern gezahlt habe) erstattet bekomme.
Diese 640,00 EUR sind aber ja nichts im Vergleich zu den 12.000,00 EUR der Arztrechnung. Habe nun im Internet ein wenig dazu recherchiert aber bin mir nicht ganz sicher ob ich richtig liege. Der Verein gibt mir nur halbe undurchsichtige antworten und ich fühle mich dort ziemlich alleine gelassen.
Kann ich den Differenz betrag von Rechnung zu Erstattung im nächsten Jahr wieder mit absetzt, und im Jahr drauf usw? Wie eine Art Vermögensverlust den ich angebe?
Und wenn ja, muss ich das dieses Jahr bereits ankündigen bzw. mir eine Bescheinigung holen?
Ganz herzlichen Dank schonmal im voraus für eure Antworten !!
6 Antworten
Von den außergewöhnlichen Belastungen wird die zumutbare Belastung abgezogen, der Rest wird vom Einkommen abgezogen. Dazu kommen dann noch die anderen Informationen. Am Ende wird also dein zu versteuerndes Einkommen berechnet. Und davon wird dann die Einkommensteuer berechnet.
Während des Jahres hast du mit der Lohnsteuer eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer gezahlt. Als Grundlage diente der Bruttolohn und der Arbeitnehmerpauschbetrag.
Nach deinen Informationen hast du also mit der Erklärung weniger Einkommen nachgewiesen. Also bekommst du die zuviel gezahlte Steuer zurück. Wenn ich es richtig lese, hättest du gar keine Steuern zahlen müssen.
Du wärst am besten vor der Behandlung zu einer Beratung gegangen. Wenn man die Behandlung/Bezahlung auf mehrere Jahre verteilt hätte, dann hättest du auch in diesen Jahren davon profitieren können, weil sich dein Einkommen nicht ganz so stark verringert hätte. So allerdings ist es zu spät.
Ich denke Du solltest einfach mal dankbar sein,ehrenamtliche und caritative Helfer tun auch noch was für Deutsche.Einem Steuerberater hättest sein Honarar zahlen müssen.Die 12.000,.mindern ja nur Dein steuerpflichtiges Einkommen.Wenn Du nun nicht mehr Steurn gezahlt hast,bekommst nur diese raus.Aber immerhin ohne jeden Abzug.^^Nein,abschreiben über Jahre und den jeweiligen Anteil steuermindernd geltend machen,kannst z.B.bei einem Computer im Arbeitszimmer,oder anderen langlebigen Gebrauchsgütern.Aber...du kannst Dich ja mal politisch engagieren....hier könnten die Grenzen der Absetzbarkeit geändert werden,die Kassenleistungen erhöht und wenn das alle machen,jagen wir die Regierung zum Teufel .Ja,es ist eine Schande wenn man krank ist,wenn man dazu arbeitslos ist,wird man behandelt wie Dreck.Menschenwürde gilt immer mal gerade für die anderen,Asylanten,oder wer vorgibt es zu sein.Beste Grüße
Man kann es unentgeltlich bekommen,ist unterschiedlich,aber Du hast Recht.Die Satzung kann das so regeln.
Das wirft doch die Frages auf, ob man seine falschen Zähne nicht dem BV zuordnen könnte (je nach Beruf) und dann doch eine Verteilung des Aufwands nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vornimmt :)
Das Finanzamt erstattet nur zuviel bezahlte Steuern. Mehr nicht. Außergewöhnliche Belastungen sind nur im Jahr der Zahlung zu berücksichtigen. Hättest du für deine Rechnung eine Ratenzahlung über mehrere Jahre vereinbart, hättest du ggf. steuerlich mehr rausholen können. So hast du leider Pech gehabt.
außergewöhnliche Belastungen sind weder vor- noch rücktragsfähig.
sie sind ausschl. im Jahr der Zahlung (abzüglich Erstattungen Krankenkasse / Versicherungen) anzusetzen
"Kann ich den Differenz betrag von Rechnung zu Erstattung im nächsten Jahr wieder mit absetzt, und im Jahr drauf usw? Wie eine Art Vermögensverlust den ich angebe?"
Nein, nur den Betrag einmalig. Wenn du dieses Jahr nicht mehr an Steuern gezahlt hast, hast du "Pech gehabt". Die Rechnung dürfen auch nur für das ausgestellte Jahr eingereicht werden, also aufheben geht auch nicht
Ich wusste bisher nicht, das ein Lohnsteuerhilfe- Verein ehrenamtlich und caritativ tätig ist.
Dieser Eehrenamtliche" Verein verlangt Gebühren, die gestaffelt sind nach dem Einkommen des Mitglieds.