Meldet die arge den vermieter beim Finanzamt oder ähnlich?
Hallo wir haben vor zu meinen Schwiegereltern ins Haus in eine Wohnung zu ziehen da es ihr eigentumshaus ist und die Wohnung leer steht. Sie haben noch nie vermietet und solange ich nicht arbeite muß ich alg2 beantragen.. Deshalb meine Frage meldet die arge dem Finanzamt das sie eine Wohnung vermieten oder wie läuft das ab?
3 Antworten
Ihr müsst, falls ihr bei den Schwiegereltern für diese Wohnung Miete zahlt und du diese Kosten von der arge erstattet bekommen möchtest, einen Mietvertrag vorweisen. Wenn ihr kostenlos dort wohnt, könnte es als Bedarfsgemeinschaft ausgelegt werden und deine arge-Bezüge richten sich dann nach dem Gesamteinkommen der Gemeinschaft. Es ist strafbar, wenn deine Schwiegereltern Miete kassieren und sie nicht dem Finanzamt melden. Vor allen Dingen dann, wenn du diese Miete auch noch von der arge, also von den übrigen Steuerzahlern erhältst. Du musst immer damit rechnen, dass irgend jemand irgend wann sauer auf dich oder deine Schwiegereltern ist und die Sache meldet.
Vermutlich wird das Finanzamt nichts davon erfahren, dass du bei deinen Schwiegereltern wohnst. Aber es ist trotzdem meldepflichtig, denn die Mieteinnahmen sind Einnahmen, die bei der Steuererklärung gemeldet werden müssen. Das wissen deine Schwiegereltern eigentlich auch. Dir kann nichts passieren, aber deine Schwiegereltern könnten schlimmstenfalls mit dem Finanzamt Ärger bekommen, wenn bei einer Steuerprüfung herauskommt, dass sie Einnahmen verschwiegen haben.
Wenn ich dir helfen konnte, bin ich doch froh. Alles Gute.
Die ARGE meldet nichts dem Finanzamt.
Die Schwiegereltern müssen aber die Mieteinnahmen bei der Steuerklärung angeben.
Sie haben noch nie vermietet
Dann sollen sie Mitglied bei Haus & Grund werden.
Dort bekommen sie Rat und Unterstützung in Sachen Vermietung.
Ok und wie sieht das mit der arge aus wollen die die Bescheide davon sehen oder so? Also zB Steuerbescheid oder so
Bescheide von den Schwiegereltern?
Das geht die ARGE nichts an.
Die geht nur der Mietvertrag etwas an.
Nun könnte die ARGE aber unterstellen das Ihr mit den Schwiegereltern eine Bedarfsgemeinschaft bildet.
Aber wenn die Wohnung wirklich separat ist braucht man da nichts zu befürchten.
Ok super danke