Wie kommt das Jobcenter zu meinen Daten vom Finanzamt?
Hallo, zusammen!
Ich hatte heute einen Brief vom Jobcenter im Kasten:
"Nach einem Datenabgleich mit Ihrem Finanzamt habe ich festgestellt, dass Sie im Jahre 2013 einen Kapitalertrag von 15 Euro erhalten haben. Angegeben haben Sie aber nur 3,25 Euro. Bitte reichen Sie die entsprechenden Bescheinigungen für 2013 und 2014 bis zum 27. Februar nach. Sollten Sie bis zum genannten Termin nicht reagiert haben oder die Bescheinigungen in der oben genannten Weise von Ihren bisher gemachten Angaben abweichen, werde ich die entsprechenden Berechnungszeiträume überprüfen und die gegebenenfalls zu Unrecht erhaltenen Beträge in einer Summe von Ihnen zurückfordern."
Frage: Wie kann das Finanzamt überhaupt irgendwelche Daten von mir haben, wenn ich nie Lohnsteuer gezahlt hab (weil mein Einkommen stets unterhalb der Lohnsteuergrenze lag?
Und ist das Ganze nicht ein wenig... unverhältnismäßig? Wegen ganzen 15 Euro gleich zwei Jahre gezahltes ALG2 zurückfordern zu wollen? Dürfen die das überhaupt?
9 Antworten
Angeblich prüft das Jobcenter das stichprobenmäßig. Sie legen willkürlich diese angenommenen Zinserträge fest, obwohl das absolut absurd ist. Man versucht so wohl bei den Menschen, die mit dem Existenzminimum über die Runden kommen müssen, anzusetzen. Frei nach dem Motto:"Die meisten Angeschriebenen werden da eh nicht weiter nachfragen." Das würde ich dir empfehlen. Schaue in deinen Unterlagen nach auf welchen tatsächlichen Zinsbetrag du im Jahr 2013 bzw. 2014 kommst( 10 € pro Jahr sind komplett pro Person zu vernachlääsigen und gelten als Freibetrag!) Falls du nicht alles lückenlos zusammenbekommst, mach einen Termin bei deiner Bank, die drucken dir das kostenlos aus(Wichtig; Muss nicht beglaubigt werden!) Zum Schluss noch ein wertvoller Tipp: Seit einigen Jahren werden deine Daten von deiner Gemeinde an alle Behörden weitergegeben. Um dies zukünftig zu vermeiden, musst du persönlich der Datenweitergabe widersprechen. Die haben dafür entsprechende Formulare und das Beste daran ist, du umgehst damit zukünftig auch einigen Organisationen, die dann zum Spenden sammeln auf dich zukommen. So gesehen hast du dann endlich Ruhe nicht nur vor so "netter Post" vom Jobcenter, gutes Gelingen!
Der Brief der dir ins Haus geflattert ist, ist rechtlich absolut nicht bindend auch wenn er einen sehr amtlichen Eindruck erweckt. Außerdem erweckt er den Eindruck, Du müsstest Alle deine Zahlungen unter Umständen zurückzahlen. Es besteht ein Freibetrag von 10,- € /pro Jahr pro Person, das heißt es würde bei einem angenommenen Zinsertrag von 15, -€(was völlig ilusorisch ist) um maximal 11, 75€ Rückzahlung gehen... Einen Gang zum Anwalt halte ich für überflüssig, ich verstehe deinen Schreck anhand der Formulierung aber das ist Nichts als heiße Luft! Ich habe betreffende Sachbearbeiterin, die dieses Schreiben verfasst am Telefon ziemlich zusammengefaltet( war auch erst einmal völlig vor den Kopf gestoßen und habe ähnlich rot wie du gesehen). Ich habe versucht, dir alle Schritte in zeitlicher Reihenfolge zusammenzustellen und verspreche dir, es ist sogar ein Gewinn(was deine Datenherausgabe zukünftig betrifft!) Nimm es in Angriff, freue mich über deine Rückmeldung! Lieber Gruß* I
Wieso für zwei Jahre ALG2? Ich verstehe das so, dass sie für das Jahr 2013 und 2014 jeweils die etwa 15 Euro zurückfordern. Für 2013 abzüglich der 3,25 Euro.
Nee nee - die wollen die kompletten Bewilligungsbescheide aufheben und in einer Summe wiederhaben (was rein finanziell gar nicht geht - da würde ich mit Ratenzahlung zahlen, bis ich alt und grau bin).
Na toll!!
Nennt sich DALEB Verfahren,aber bevor dieses Verfahren angewendet werden darf,muss durch das Jobcenter eine Anhörung erfolgen
Man muss nicht vorher darüber angehört werden, man muss hinterher darüber informiert werden...
Von mir aus, aber was ist nun mit der Verhältnismäßigkeit? Dürfen die wegen 15 Euro gleich mal zwei Jahre Geld (wären ja nur ca. 7000 Euro) eintreiben?
Oh, ok...
Muss Dich auch niemand drüber informieren. Und selbstverständlich hat das Finanzamt Daten für JEDEN Menschen in Deutschland, der eine Steuer-ID hat, genau das ist der Sinn davon...
Doch wurdest du darüber Belehrt,denn und das Wissen einige nicht,das Zinsen zum Einkommen gehören,dennoch hätte vorher eine Anhörung ergehen müssen,wenn nicht Widerspruch einlegen
Werde ich sowie so - die Unverhältnismäßigkeit bleibt doch und die Frage auch: Ist das überhaupt rechtens? Ich plane Gang zum Anwalt.
Brauchst du nicht, ist nur rausgeschmissenes Geld.
Die fordern nicht 2 Jahr ALG 2 zurück, die fordern die 15 euro zurück...
die gegebenenfalls zu Unrecht erhaltenen Beträge
Das sind diese 15 Euro, bzw die Differenz zu den von dir angegebenen 3,25...
Deine Kapitalerträge (Zinsen) werden automatisch ans FA gemeldet, von dem, wo du das Geld liegen hast (zb Bank)
Wenn das so wäre, dann würden die das doch nur für 2013 einfordern, oder? Hier stehen aber 2013 und 14 zur Disposition, und die Bescheinigung für 2014 hab ich noch gar nicht, aber Hauptsache eine imaginäre Summe voraussetzen.
Die einzige Summe, die die für 2014 zurückfordern können, ist der gezahlte Betrag an ALG2 in diesem Kalenderjahr.
Die wollen deine Unterlagen zu der gesparten Summe und die Angaben der Zinserträge. Und für 2013 UND 14 wollen sie die, um zu gucken, was du tatsächlich an Zinsen bekommen hast.
da hat bei dem Saftladen offenbar wer Langeweile
Ruf am Montag an, und frag den Sachbearbeiter, ob er dir diesen Bescheid in verständliches Deutsch übersetzen kann, und was zu Geier sie eigentlich an Unterlagen haben wollen und was zum Teufel sie zurück fordern! (Ich würde diese Worte benutzen!)
Sollten sie tatsächlich das gesamte ALG zurück haben wollen, such dir umgehend eine Anwalt! Es gibt zahlreiche Anwälte, die dir mit der größten Freude helfen.
Klingt gut - werde ich tun. Zum Glück hat meine Gewerkschaft auch Sozialrecht im Portfolio... Danke für die ganzen konstruktiven Antworten!
Im Grunde genommen ist doch alles klar, du sollst einfach nur die beiden Bescheinigungen vorlegen, da sie davon ausgehen, dass du was zu verheimlichen hast , da falsche Angaben gemacht wurden. Machst du das ist alles okay, sonst fordern sie halt alle Leistungen zurück. Wenn du nichts zu verheimlichen hast legst halt einfach diese Bescheinigungen vor und du hast Ruhe. Du wirst es wohl schaffen bis zum 27.2 dieser Forderung nachzukommen.
Einkommen kann man aus verschiedenen Einkünften haben und nicht nur aus einem Arbeitsverhältnis.
Alles erledigt - alle Dokumente beim Amt :-)
Du meinst also ein Gang zum Anwalt wäre gerechtfertigt, wenn die von ihrem Standpunkt trotz Widerspruch nicht abrücken?