Kann ich auf die Zahlung einer Rechnung in den Betriebsferien bestehen?

6 Antworten

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Die Betriebsferien ändern nichts an der Fälligkeit einer Rechnung. Selbstverständlich kannst du auf Zahlung bestehen, sofern das vertraglich vereinbarte Zahlungsziel wirklich 14 Tage waren.

Es stellt sich aber auch die Frage, was du denn so kurzfristig tun willst, wenn nach 2 Wochen kein Geld da ist. Dann geht wohl erst mal eine Mahnung raus. Wenn er auf diese bezahlt, ist ja letztlich auch noch alles in Ordnung.

Aliox 
Beitragsersteller
 05.11.2015, 13:54

Ich denke aus Kulanz kann ich ihnen noch 1 Woche drauf geben. Und ich werde mal antesten, ob da wirklich Betriebsferien gemacht werden ;-)

Für mich sieht das ganz nach einer Zahlungsverzögerung aus.  Ruf doch zwischendurch einfach mal in dem Betrieb an. Wenn tatsächlich Betriebsferien sind, wird sich da ja auch niemand melden bzw. würde der Anfrufbeantworter auf die Ferien hinweisen.

Aliox 
Beitragsersteller
 05.11.2015, 13:53

Ich will dem Betrieb definitv nichts unterstellen, aber mit dem Gedanken habe ich auch schon gespielt, da schon einiges etwas sehr sehr lange gedauert hat bei denen, weshalb ich jetzt auch diese Rechnung gestellt habe.

 dass der Betrieb aktuell in den Ferien ist 

Das ist deren Problem, nicht deines.

Normalerweise schon, wenn ich im Urlaub bin ist das ja auch kein Grund irgendwelche Rechnungen nicht zu bezahlen.

Der Selbstständige zeigt sich in so einem Fall sehr kulant und wartet.

Ist dann  nach 4 Wochen nach Zahlungsziel noch immer kein Zahlungseingang vorhanden kannst du  die 1. Zahlungserinnerung absenden.