Kontopfändung n26 Bank?
Hallo, habe eine kontopfändung bekommen in der E-Mail steht folgendes.
Solange die Pfändung besteht, ist es uns nach § 829 ZPO untersagt, entsprechende Zahlungen an unsere Kunden zu veranlassen.
Bedeutet das ich nicht Mal Zahlungseingänge bekomme wie zb.lohn etc.?
8 Antworten
Natürlich bekommst Du Zahlungseingänge. Ein Zahlungseingang ist doch keine Zahlung an Dich als Kunden. Im Gegenteil bekommt die Bank dabei ja Geld, das sie Dir gutschreibt. Nur an Dich rausrücken tut sie dieses Guthaben halt nicht.
Das Problem ist, dass wenn du jetzt nichts machst, dass dann alles gepfändet ist.
Der Lohn darf eigentlich nur einmal gepfändet werden und zwar beim Arbeitgeber. Er darf dann nur den "pfändbaren Anteil" an den Gläubiger zahlen. Den unpfändbaren Teil, das ist das Geld, was man dir zum Leben lassen muss, überweist der Arbeitgeber dann auf dein Konto. Und da darf es nicht nochmal gepfändet werden.
Sieh mal Pfändungstabelle: https://www.schuldnerberatung-diskret.de/pfaendungstabelle Wenn du alleinstehend bist, müssen dir mindestens 1140 Euro pro Monat bleiben, etc.
Du solltest mit deiner Bank sprechen und vor allem (wenn die Forderung hoch ist, oder die Pfändung länger dauert) ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten. Außerdem musst du mit denen besprechen, dass dein Arbeitslohn nicht gepfändet werden darf.
Du solltest auch mit den Gläubigern sprechen, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
da darf es nicht nochmal gepfändet werden.
Du irrst. Warum wohl gibt es sonst die Möglichkeit, ein P-Konto einzurichten?
Natürlich darf man ein Konto pfänden. Das ist meist signifikant einfacher als eine Lohnpfändung. Und selbstverständlcih darf auch Arbeitslohn gepfändet werden. Was denn sonst?
Es geht um ausgehende Buchungen, nicht eingehende wie Lohnzahlungen. Würde auch keinen Sinn machen. Der Gläubiger will durch die Pfändung sein Geld und es ist kontraproduktiv, wenn dann eingehende Zahlungen nicht mehr angenommen werden dürfen.
Wenn du die Forderung nicht kurzfristig und vollständig bedienen kannst, beantrage ein P Konto.
Das Geld geht auf dein Konto, du kannst es aber nicht abheben oder überweisungen tätigen, bis der Pfändungsbetrag abgezahlt ist
Schnellstens ein PKonto draus machen um zumindest deinen Pfändungsfreibetrag nutzen zu können.
Google mal nach P-Konto. Damit kannst du erreichen, dass du über den pfändungsfreien Betrag verfügen kannst. Solltest du aber schnell machen, sonst kündigt dir die Bank das Girokonto.