Zahlt Jugendamt rückwirkend Kinderbetreuungskosten/Elternbeiträge
Hallo,
bisher konnte ich noch nicht direkt eine Antwort auf meine Frage finden, deshalb stelle ich diese hier mal. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe eine Tochter (5) und sie geht in den Kindergarten. Da ich letztes Jahr noch einen kleinen Sohn bekommen habe, bin ich zur Zeit noch zu Hause. Damit ich nächstes Jahr weiter arbeiten kann habe ich meinen Sohn schon in dem gleichen Kindergarten angemeldet.
Als ich die Unterlagen für den Kindergarten jetzt ausgefüllt hatte, habe ich bemerkt das ich ja dann auch noch für meinen Sohn den Kindergarten bezahlen muss. Für meine Tochter sind es 139 für meinen Sohn weiß ich es noch nicht, aber ich komme ja jetzt schon kaum um die runden mit dem Geld was ich zur Verfügung habe.
Nun ist meine Frage, hätte ich die ganze Zeit über die Betreuungskosten/Elternbeiträge über das Jugendamt bekommen? Mir wurde damals gesagt ich bekomme nix.
Wenn ja, kann ich das dann rückwirkend für ein Jahr beantragen, fehlen mir ja ne ganze Menge im Monat. Ich schaue die ganze Zeit wie ich um die Runden mit meine Kinder komme.
Kann mir jemand helfen, der vielleicht auch schon so etwas ähnliches durch hat, vielleicht sogar auch die Elternbeiträge rückwirkend bekommen hat.
Ich danke schon mal im Vorraus.
3 Antworten
Hast Du damals einen schriftlichen Antrag gestellt? Wenn ja, hast Du ein Schreiben vom Jugendamt erhalten, in dem steht, du bekommst für ihn kein Geld?
Wenn ja, du hattest einen Monat Zeit um Widerspruch einzulegen.
Wenn Du einen schriftlichen Antrage gestellt hast, aber kein Schreiben vom Jugendamt mit Ablehnung erhalten hast. Dann kannst du da noch nachfragen.
Wenn du nicht schriftlich beantragt hast, kannst du es vergessen, es sei denn Du hast eine kulante Bearbeiterin oder Bearbeiter.
Wo wohnst du?
Achso noch was: das Betreuungsgeld gilt immer ab dem Tag des Antrages.
Wenn Du für den Sohn noch Beitrag bezahlen musst, dann stell erneut einen Antrag.
Und bei Bewilligung, bekommt man das Geld rückwirkend für die bezahlten Monate.
Wenn sie ab Oktober bezahlt und auf Oktober den Antrag stellt, bekommt sie das Geld, das sie dann ab Oktober bezahlt zurück.
Bei mir hat der Antrag/Bewilligung 4 Monate gedauert, also hab ich diese 4 Monate rückwirkend erstattet bekommen.
So meinte ich das.
Ja aber sie will wissen ,ob sie bereits bezahltes Geld zurückkriegt, wenn sie jetzt den Antrag nachträglich stellt. Das Gesetz ist klar, was das angeht.
Ok ich danke
Ich werde für meinen Sohn einen Antrag stellen, aber er geht erst ab Oktober in den Kindergarten. Wollte gerne für meine Tochter jetzt schon mal einen Antrag stellen. Denken Sie es funktioniert wenn ich beim Antragsdatum einfach den 1.03.2010 angebe.
Ich danke Ihnen schon mal für Ihre schnelle Antwort, sie hört sich sehr positiv an. Danke
Wie jetzt? Wenn er erst ab Oktober zum KiGa geht, dann kann es noch keinen Anspruch geben. Warum musst Du jetzt schon für ihn bezahlen? Verstehe ich jetzt nicht.
Nein :), kompliziert was :).
Ich habe auch eine große Tochter und den Platz bezahle ich nun schon über 1 Jahr obwohl ich es eigentlich vom Jugendamt bekommen könnte. Damals sagte man mir ich bekomme nix. Nun höre ich, das ich es doch bekommen hätte müssen die ganze Zeit.
Für die Tochter gilt auch das Datum der Antragsstellung.
Wurde denn jemals ein Antrag gestellt?
Für diesen Zeitraum den ich jetzt meine nein. Ich hatte solche Probleme bei den ganzen Ämtern als mein Sohn da war, nur Rennereien und nix hat geklappt so richtig. Man kam kaum zur Ruhe und als mir dann gesagt wurde ich bekomme nix, habe ich es sein gelassen.
Vorher hatte ich die Kosten für meine Tochter aber schon mal bekommen, sogar als ich zu Hause war und noch keine Arbeit oder Ausbildung hatte.
Ach so, ich komme aus Dresden
Das verstehe ich jetzt nicht , wieso Kindergarten für den Sohn bezahlen, wenn er zu Hause ist?
Solange Sie zu Haus sind, kriegen Sie auch keine Betreuungskosten.
Ich habe meinen Sohn angemeldet und er geht ab Oktober. Deshalb fiel mir auf das ich die ganze Zeit die Elternbeiträge selber bezahle.
Danke für Ihre schnelle Antwort
Was sind die Elternbeiträge? Sind das betreuungskosten? Wenn ja, hat der KiGa nicht das recht die in Rechnung zu stellen.
In vielen Kindergärten bezahlt man regulär den Kindergartenbeitrag, sprich die Betreuungskosten.Diese Kosten können, je nach Betreuungszeit, variieren.
Ja aber doch nicht, wenn es klar ist, dass das Kind erst ab nächsten Oktober den KiGa besucht. Es gibt ja noch keine betreuungszeit!
Für den Sohn gilt es ab Oktober.Bei der Tochter, die ja schon geht, würde es ja schon aktuell gelten.
Allerdings hätte man hier auch schon ab Tag des ersten Besuchs einen Antrag stellen müssen.
Nein rückwirkend kriegt man nichts, wenn man keinen Antrag in der Vergangenheit gestellt hat. Leider.