wisst ihr es genauer?

6 Antworten

Einen Antrag könnt ihr beim Gericht immer stellen. Ob das Sinn macht ist eine andere Sache. Wenn das Jugendamt Kinder in Obhut nimmt muß das Kindeswohl gefährdet sein. Du solltes diese Grunde beseitigen und mit dem Jugendamt zusammenarbeiten wenn du deine Kinder wieder haben willst. Gegen den Willen des Jugendamtes bekommst du sie nicht wieder, da kannst du machen was du willst.

Wo der Gerichtstermin stattfindet? Das sollte doch am besten euer Anwalt wissen. Wuensche euch jedenfalls viel Glueck!

jasmin1980 
Beitragsersteller
 09.09.2011, 16:07

danke

So ohne Grund werden den Eltern NIEMALS Kinder weggenommen.

Du kannst ja auch ganz verständlich schreiben.... wunder

Wenn einem bereits 2 Kinder (!) vom Jugendamt weggenommen werden, warum setzt man dann noch so ein Würmchen in die Welt? Offensichtlich hattest Du ja bereits größere Probleme mit den ersten beiden Kindern sonst wären diese nicht bei einer Pflegefamilie.

Dass der Anwalt schlecht war?? ähm.. ich wage es zu bezweifeln, vermutlich lag es eher an den Umständen die das Jugendamt und das Gericht dazu bewegten Dir die Kinder zu entziehen.

Und sorry - da diskutiert man in Deutschland ob man einen Hundeführerschein einführen sollte ... ich enthalte mich jetzt lieber sämtlichen weiteren Kommentaren

Unfassbar, zwei Kinder weg und ihr macht einfach ein neues. Hallo? Was ist das denn für eine Einstellung?