Darf mein Ex Mann meinen Sohn vom Kindergarten abholen?

32 Antworten

Wenn ihr das geteilte Sorgerecht UND Aufenthaltsbestimmungsrecht habt, dann ist das so alles rechtens. Hier wäre nicht der Wechsel der Jugendamtsmitarbeiter (was im übrigen nicht möglich ist) sondern ein Antrag beim Familiengericht auf Regelung des Umgangs erforderlich.

jumba  09.09.2010, 20:29

FALSCH! ob sie gemeinsames sorgerecht und gemeinsames abr haben ist uninteressant. wer die kinder aus der einrichtung abholt, legt der elternteil fest, bei dem das kind lebt. die kita darf das kind nicht an den umgangselternteil abgeben, damit handeln sie sich einen haufen ärger ein. diese sachen regelt die alleinige alltagssorge. das umgangsrecht legt fest wann der vater das kind außerhalb der kita sehen darf. dazu gibt es haufenweise rechtsprechung.

JoeGranato  08.09.2010, 13:34

Genau richtig!

nein, auf gar kein fall, ohne dein erlaubnis oder per gerichtsbeschluß geht da gar nichts, sag die kindergärtnerin das. oder du bist vor her da. wenn doch, macht er sich strafbar

da du wie es sich anhör mit ihm verheiratet warst habt ihr ein gemeinsames sorgerecht, dadurch darf er dein kind vom kindergarten abholen, ins ausland oder weiter weg darf er nur mit einverständniss fahren. Ist auch so wenn du in eine andere stadt ziehen möchtest, musst du deinen ex um einverständniss fragen, ansonsten darfst das nicht.

JoeGranato  08.09.2010, 13:46

ER darf mit Kind ins Ausland. SIE darf umziehen, wohin sie will.

Und jetzt kommst Du, aber bitte mit Quellenangabe.

Takie  08.09.2010, 17:41
@JoeGranato

JoeGranato,das dürfen sie beide nicht ohne weiteres,wenn es der andere nicht möchte!Nur weil beide Sorgerecht haben,heißt das doch nicht,dass auch beide machen können,was sie wollen.Wo würde das denn hinführen?Jeder hat Sorgerecht und somit auch zu jeder Zeit das Recht,eine Entscheidung des anderen entgegenzusprechen.Wer dann letzendlich Recht bekommt,muss in den meißten Fällen dann der Richter entscheiden.Deine These wiederspricht sich ja auch.Stell dir vor,Sie zöge mit dem Kind in eine andere Stadt,oder er ginge ins Ausland mit dem Kind.Schon kann der jeweils andere Elternteil sein Sorgerecht nicht wahrnehmen!Und bevor du andere um Quellenangaben bittest,hast du denn für deine These eine?

JoeGranato  08.09.2010, 21:43
@Takie

-ER darf mit Kind ins Ausland:

Wer das Kind gerade in Obhut hat, bestimmt nach § 1687 BGB auch was gemacht wird. Der Vater darf genauso wenig vorschreiben, was die Mutter unter der Woche mit dem Kind zu tun und zu lassen hat. Der Vater darf mit dem Kind auch ohne mütterliche Genehmigung beispielsweise in einen Urlaub....OLG Frankfurt vom 14.04.2003

-SIE darf umziehen:

OLG Düsseldorf: Recht der Mutter auf Freizügigkeit im Konflikt mit Umgangsrecht

Beschluss vom 15.05.2006

Einer ein gemeinsames Kind betreuenden geschiedenen Mutter kann ein Umzug innerhalb Deutschlands als Teil ihrer grundsätzliches freien Lebensgestaltung jedenfalls dann nicht versagt werden, wenn die Entscheidung auf vernünftigen und nachvollziehbaren Erwägungen beruht.

Und, hab ich jetzt die Waschmaschine? ;-)

Takie  09.09.2010, 20:01
@JoeGranato

okay,kriegst auf jeden Fall schonmal das "Bullauge".;-)allerdings steht oben:Wer das Kind in Obhut hat,bestimmt....Soweit so gut,aber genau das muss doch geklärt sein,wer das Kind wann in Obhut hat.Klar kann der Vater,der auch Sorgerecht hat,Über sein Kind bestimmen.Doch aber nicht heimlich hinterm Rücken der Mutter!Stell dir vor du kommst als sorgeberechtigte Mutter am Kiga an und dein Kind wurde schon abgeholt.Du weißt zwar vom Vater,aber nicht wie lange u.s.w. Und zum Umzug steht:....WENN DIE ENTSCHEIDUNG AUF VERNÜNFTIGEN UND NACHVOLLZIEHBAREN ERWÄGUNGEN BERUHT! Also muss sie sich schon rechtfertigen und kann nicht nach Lust+Laune handeln. Hmmmh,vielleicht reden wir auch aneinander vorbei und du verstehst nicht wie ich das meine.Wenn jeder Sorgerecht hat,ist natürlich jeder bis zum gewissen Punkt gleichberechtigt.Damit aber kein chaos ausbricht,wenn jeder weil er ja das recht dazu hat,machen würde was und wann er will,muss ja ne ganz kleine Regelung möglich sein.Und dann kommt doch das Aufenthaltsbestimmungsrecht in Kraft.Und der bei dem der Junge lebt,hat doch dann ein kleines Vorrecht in Bezug auf Alltagsplanung,weil es ja nicht anders machbar ist.Da kann doch keiner HEIMLICH,OHNE ABSPRACHE handeln,weil das würde doch den anderen an der Auslebung seines Sorgerechtes hindern!Oder?

YJYjY  09.09.2010, 20:48
@Takie

In solche Fällen,wenn Eltern sich nicht einigen können wie das Umgangsrecht gestaltet wird - dann wird richterlich ein Umgangsrecht festgelegt, im Sinne des Kindes und nicht im Sine der Eltern. Die Kita wird sich das sicherlich nicht auf Dauer angucken wenn es nur Probleme gibt wer wann das Kind abholen darf. Es erfolgt(im Interesse des Kindes) dann ganz bald eine Meldung an das Jugendamt - verständlicher Weise, denn die Kita ist der falsche Ansprechpartner um Richter zu spielen. Gerade deshalb wird die Kita auch keine Partei ergreifen.

jumba  10.09.2010, 13:28
@YJYjY

zusammengefasst hast du das mit dem umgangsrecht sehr schön. das mit der kita ist falsch. derjenige der das kind betreut und bei dem das kind lebt, legt fest wer das kind holt und wer nicht. wenn der vater also in diesem fall hier keine erlaubnis und vollmacht seitens der mutter hat, dann darf die kita das kind an den vater nicht herausgeben, egal wie sehr er mit dem sorgerecht und abr wedelt. wenn die kita das nicht weiß, dann muss der betreuende elternteil mal ganz laut auf die laufende rechtslage aufmerksam machen und die reslutierenden konsequenzen in folge von klagen für kita und die mitarbeiterin die es betrifft als auch die leitung. gibt die mitarbeiterin gegen den ausdrücklichen wunsch des betreuenden elternteils das kind an den umgangselternteil heraus, dann rollen köpfe. ds ist die rechtslage. dabei ist unerheblich wie der umgang gestaltet ist.

Wenn du das Sorgerecht hast, kannst du entscheiden wer dein Kind abholt. Darüber solltest du dann die Erzieherinnen im Kiga informieren. Wenn es Probleme mit deinem EX gibt, dann solltest du das auch den Erzieherinnen sagen, damit sie bescheid wissen.

Ok, nun doch noch mal etwas ausführlicher, da die Meinungen hier sehr unterschiedlich sind.

Auch wenn beide das gemeinsame Sorgerecht haben, ist es dem Ex nicht gestattet aufzutauchen wann und wie er will. Dazu gibt es ein festgelegtes Umgangsrecht - entweder privat ausgehandelt oder durch das Gericht beschlossen. In beiden Fällen sollte dies immer schriftlich festgehalten werden!

An welchen Tagen, zu welchen Uhrzeiten und an welchem Ort der Ex von seinem Umgangsrecht Gebrauch machen kann, das entscheidet die Mutter (sofern sie auch wirklich das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat).

Der Vater hat durch das geteilte Sorgerecht lediglich das Recht darauf wichtige Entscheidungen mit zu treffen oder sich gegen Entscheidungen der Mutter zu stellen, sofern sie das Wohl des Kindes gefährden.

Entscheidend ist also die Vollmacht der Mutter, die damit der Kita schriftlich erklärt wer abholberechtigt ist.

Wenn der Vater unbedingt abholberechtigt sein will und es zu keiner einvernehmlichen Klärung mit der Muter kommt, dann hat er das Recht gerichtlich eine Erweiterung seines Umgangsrechts einzuklagen. Der Richter wird dann "zum Wohle des Kindes" eine Einzelentscheidung treffen, ob dieses erweitert wird. Solche Fälle gab es schon, in dem zum Bsp ein Vater sein Kind nicht nur von Freitag 17 Uhr-Sonntag 17 Uhr haben wollte, sondern schon ab Freitag Kindergarten und bis Montag Kindergarten.

Und sollte sich die Mutter dann trotz der richterlichen Festlegung zum Umgangsrecht widersetzen, dann droht ihr sogar in Bußgeld.

Wurde das Umgangsrecht nur einvernehmlich festgelegt, dann hat es nur vor Gericht Bedeutung wenn dies auch schriftlich festgehalten wurde.