Zahlt Inventarversicherung auch, wenn der Täter bei gefasst wird?
Hallo. Ich habe eine Frage zu dem Prozedere, wenn in einem Büro eingebrochen wurde und eine Inventarversicherung den Schaden deckt. Was passiert, wenn der Täter in kurzer Zeit gefasst wird? Kann die Versicherung dann die Auszahlung verweigern mit Hinweis, der Täter sei gefasst und man müsse sich nun als Geschädigter den Schaden vom Täter begleichen lassen? Solche Prozesse dauern in der Regel ja ewig, bis dahin ist der Betrieb dann pleite, weil durch den Einbruch die Geräte fehlen und nicht gearbeitet werden kann. Gibt es da eine gültige Rechtsprechung? Habe online nichts gefunden, ob Versicherungen einen da noch in den Ruin treiben können, wenn die Einbrecher geschnappt werden. Vielen Dank!
2 Antworten
Ich weiß nicht, ob das so noch stimmt. Ich kannte es so, daß die Versicherung notfalls den Schaden übernimmt und sich dann an den Täter hält bzgl. Schadensersatzforderung nach dessen Verurteilung durch ein Gericht.
ok, danke. Ich kann mir das auch nicht vorstellen, dass es anders sein soll, denn dann würde ja kein Geschädigter wollen, dass die Täter gefasst werden. Die Täter sind ja meist mittellos und können eh nichts zurückzahlen und man bleibt auf dem Schaden sitzen. Dafür können ja Versicherungen nicht gemacht sein.Würde mich freuen, wenn noch jemand aus der Versicherungsbranche eine Antwort weiss. Vielen Dank.
Der Versicherer wird auch in diesem Fall gegenüber dem Versicherungsnehmer die vertraglich geschuldete Leistung erbringen. Der Versicherere kann und wird dann versuchen, den oder die Täter in Regress zu nehmen.
Vielen Dank für die Antwort.