Einbruch keine Rechnung
Hi,
hat jdm schon erfahrung damit.
Bei mir wurde eingebrochen. Gestohlen wurde einen Laptop ca. 2 Jahre alt Keine Rechnung mehr und 2 Digi kam. Für den Laptop hatte ich damals ca. 1000€ bezahlt und für die Kamera 300€ und 70€. Ich habe aber für alles keine Rechnung mehr. Weiß jdm wie die Versicherung da vorgeht. Würde ich da was bekommen?
7 Antworten
Du hast Anspruch auf den Wert gleichartiger neuer Sachen am Schadentag ("Neuwert"). Problematisch ist in derartigen Fällen, wo die Sachen nicht mehr vorhanden sind, regelmäßig der Nachweis. Wenn keine Kaufbelege mehr da sind, muss man sich mit einer Kaufbestätigung des Händlers (wenn der sich noch erinnern kann) und Zeugenaussagen behelfen. Das ist zwar mühseliger, aber durchaus praktikabel. Manche Versicherer versuchen bei solcher Gelegenheit, mit der Begründung fehlernder Nachweise die Schadenzahlung zu "drücken", darauf solltest Du Dich nicht einlassen! Biete an, bei der Nachweisführung durch die Beibringung von z.B. Kaufbestätigungen oder durch die Benennung von Zeugen, die den Besitz der Geräte Bestätigen können, behilflich zu sein - das darf der Versicherer nicht ablehnen.
Wenn Du das Modell noch weisst und den Händler, kannst Du von ihm eine Rechnungszweitschrift bekommen. Es reicht, wenn Du den Tag und ungefähr die Uhrzeit weisst, an dem Du das gekauft hast. Die Kassenbons werden 10 Jahre aufgehoben und so kann man den Kauf jederzeit nachvollziehen. Du wirst das kaum mit Rechnung bezahlt haben, vermutlich mit EC-Karte. So läßt sich das leicht nachweisen und wird von der Versicherung anerkannt. Du musst nicht für alles einen Beleg haben. Helfen kann auch zum Beispiel das Datum der Registrierung des Betriebssystems. Auch das hat sicher eine Seriennummer die vielleicht über den Händler nachvollzogen werden kann. Hilft das alles nichts, musst Du den Kauf glaubhaft nachweisen, indem Du genau das Laptop angibst mit Ausstattung und Zubehör und den Preis und wann Du es wo gekauft hast. Kontoauszug würde auch helfen.
nirgendwo in den Versicherungsbedingungen steht, das man Anschaffungsrechnungen im Schadenfall vorlegen muß.
Man muß aber seinen Anspruch in "geeigneter Form" nachweisen.
Wichtig ist z.B. das Angaben bei der Versicherungen mit den Angaben der pol. Strafanzeige übereinstimmen. Vielleicht gibt es noch andere Indizien (Bedienungsanleitungen, Gerätepässe, Zubehör, das nicht gestohlen wurde etc.) Kaufbestätigungen oder Kreditkartenabrechnungen sind natürlich deutlich besser. Zeugenaussagen sind nicht hilfreich, etwas behaupten kann jeder. Die Summer aller Indizien kann die Aussage glaubhaft machen.
Hast du Fotos von den Sachen? Hast du jemanden, der bezeugen kann, dass du die für den gewissen Preis gekauft hast?
da wird glaub ich der zeitwert geschätzt von nem gutachter