Armbruch durch einbrecher - schmerzensgeld?
Hallo zusammen , bei meinem freund wurde gestern eingebrochen als er noch zuhause war . Der dieb hat versucht über dem balkon sich zutritt zu schaffen . Mein freund hat das bemerkt und hat ihn draussen auf der strasse abgefangen und festgehalten. Er hat noch einen passanten um hilfe gebeten als er selber die polzei anrief. Während dessen wollte der einbrecher abhauen . Mein freund natürlich hinterer und hat ihn auch wieder geschnappt. Dabei ist ehr unglücklich auf seinen arm gefallen der nin gebrochen ist. Meine frage ist es kann mann nun den dieb auf schmerzensgeld verklagen ? Bringt das was ? Und was ist wenn er nicht zahlen kann.
Liebe grüsse
6 Antworten
Und was ist wenn er nicht zahlen kann.
Dann bekommst du natürlich auch erstmal kein Geld, logisch oder?
Ich denke hier fehlt es an der schädigenden Handlung des Einbrechers, um einen Anspruch auf Schmerzensgeld zu rechtfertigen.
Dein Freund ist unglücklich gefallen, eine Handlung des Einbrechers war hier nicht ursächlich.
Wenn er nicht zahlen kann ist klar, was passiert: Man wird kein Geld bekommen.
Aber auch sonst würde die Klage wohl erfolglos sein. Es ist nicht verboten wegzulaufen. Wenn dein Freund trotzdem versucht hat, den Einbrecher festzuhalten, war es sein eigenes Pech, dass er dabei verletzt wurde.
Anders sähe es aus, wenn der Einbrecher ihn angegriffen hätte. Aber dann würde es keine Rolle spielen, dass er ein Einbrecher wäre.
Nein gibt es nicht.
Wenn er ihn identifizieren und beweisen kann, dass er eingebrochen ist. Geht das :)
Was geht dann?
Verklagen kann man Jeden. Dazu braucht man keine Beweise.
Ja natürlich die polizei hat ihn ja mitgenommen. Der hatte seine ganzen Utensilien noch dabei. Zudum war der kerl so dumm seine wasserflasche im balkon zu vergessen